Gesetzgebung

StK: Staatsregierung will weniger Einwegplastik und leichtere Wiederverwendung / Kabinett beschließt Bundesratsinitiative

Plastikmüll soll deutlich reduziert werden. Dazu hat die Bayerischen Staatsregierung heute weitere wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Insbesondere sollen Kunststoffe dort reduziert werden, wo sie überflüssig sind oder wo es bessere Alternativen gibt.

In einer heute beschlossenen Bundesratsinitiative wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Verbot für das Inverkehrbringen von Einwegplastiktüten vorzusehen. Daneben soll sie prüfen, ob auch weitere von einer neuen EU-Richtline zur Vermeidung von Kunststoffabfall bisher nicht erfasste Einwegerzeugnisse zukünftig nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Bislang sind auf der Liste dieser EU-Richtlinie beispielsweise Wattestäbchen, Besteck, Teller oder Trinkhalme geführt.

Daneben soll die Bundesregierung durch eine Rechtsänderung ermöglichen, dass öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger von den dualen Systemen ein angemessenes Entgelt für die Sammlung von lizensierten Serviceverpackungen, wie beispielsweise Coffee-to-go-Bechern, aus dem öffentlichen Raum verlangen können. Denn Plastiktüten, Imbissschalen der Schnellgastronomie und Coffee-to-go-Becher werden oft nicht über die Gelbe Tonne, sondern über öffentliche Abfalleimer entsorgt und teilweise im öffentlichen Raum weggeworfen.

Der Freistaat wird Vorbild bei der Plastikvermeidung. Die gesamte Staatsverwaltung wird bei der Nutzung ihrer Grundstücke und Einrichtungen sowie bei Veranstaltungen des Freistaats Bayern auf Plastiktüten und Einweg-Plastik verzichten. Dazu wird das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ein Umsetzungskonzept erarbeiten. Gleichzeitig empfiehlt die Staatsregierung den Gemeinden, Städten, Landkreisen und Bezirken, der Vorreiterrolle des Freistaats Bayern zu folgen.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wird zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Konzept erarbeiten, damit die kommunalen Körperschaften mittels freiwilliger Selbstverpflichtung im gleichen Umfang wie der Freistaat Bayern auf den Gebrauch von Plastiktüten und anderen Einweg-Plastikartikeln bei der Nutzung ihrer Einrichtungen oder bei der Sondernutzung ihrer Straßen und Plätze verzichten.

Zur Stärkung von freiwilligen Aktivitäten zur Vermeidung und zum Recycling von Kunststoffabfällen hat die Staatsregierung bereits ein umfangreiches Paket beschlossen. Dieses umfasst unter anderem eine gemeinsame Initiative mit der Wirtschaft zur Verringerung von Kunststoffeinträgen in die Umwelt, eine Ausweitung der Forschung sowie eine Weiterentwicklung des Recyclings. Daneben stehen die Aufklärung und Beratung zur Vermeidung von Abfällen sowie zur Änderung des Alltagsverhaltens im Mittelpunkt.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 165 v. 30.07.2019 (Bericht aus der Kabinettssitzung)