Das o.g. Gesetz v. 24.07.2019 wurde am 31.07.2019 verkündet (GVBl. S. 342). Es bringt Änderungen des Landeswahlgesetzes (LWG), der Landeswahlordnung (LWO), des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) und der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO). Das Gesetz tritt am 01.08.2019 in Kraft.
Stichworte: Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse betreuter Personen und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachter Straftäter, Regelung zulässiger Assistenz.
Weitere Informationen
- Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
- Verbundene Meldungen: hier.
- Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.
(koh)