Gesetzgebung

Bayerischer Städtetag: Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) muss an digitales Zeitalter angepasst werden – Kommunen brauchen Sicherheit für die Finanzierung der Systembetreuung

Mit der Ankündigung der bayerischen Förderrichtlinie ist nun die Voraussetzung geschaffen worden, den Digitalpakt des Bundes umzusetzen. „Damit ist der vom Freistaat im April 2019 verursachte Förderstopp endlich aufgehoben. Die Beschaffung von IT-Geräten an Schulen kann also mit Bundesmitteln erfolgen, der Freistaat scheint allerdings keine eigenen Mittel mehr einsetzen zu wollen“, meint Bernd Buckenhofer, Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags:

„Positiv sieht der Bayerische Städtetag, dass nun seine Forderung aufgegriffen worden ist, Leasing-Maßnahmen zu fördern. Einen nachhaltigen Schub für die Digitalisierung unserer Schulen gibt es aber nur, wenn alle kräftig zusammen finanzieren. Die digitale Schule ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Freistaat und Kommunen, damit alle Kinder in allen Regionen gleiche Bildungschancen erhalten. Der Freistaat darf sich hier nicht zurückziehen und sich auf die Weiterreichung von Bundesmitteln beschränken.“

Buckenhofer:

„Und es bleibt ein Grundproblem ungelöst: Die Umsetzung der digitalen Schule ist mehr als nur die Beschaffung von Geräten. Es braucht eine funktionierende Systembetreuung, damit die digitale Technik dauerhaft eingesetzt werden kann. Und es braucht Lehrer, die die Technik pädagogisch sinnvoll im Unterricht einsetzen können. Ohne ein Gesamtkonzept des Freistaats kann die digitale Schule nicht funktionieren.“

Zu berücksichtigen ist die Wartung und Betreuung der Geräte im laufenden Schulbetrieb. Bei der Systembetreuung brauchen die Kommunen Klarheit über die Finanzierung, denn es ist nicht damit getan, nur Laptops, Tablets und Whiteboards in die Klassenzimmer zu stellen.

Buckenhofer: „Die Kosten für die Systembetreuung schlagen dauerhaft zu Buche, daher ist eine nachhaltige Beteiligung des Freistaats notwendig. Damit alle Kinder in Bayern gleiche Chancen erhalten, braucht es einheitliche Standards für das digitale Klassenzimmer und ein pädagogisches Gesamtkonzept für IT-Ausstattung, IT-Anwendung und IT-Betreuung. Die Ausstattung der digitalen Schule ist kein herkömmlicher Sachaufwand, wie für eine Tafel oder Schulbank, sondern ist Teil der Pädagogik. Das Schulfinanzierungsgesetz, das noch aus der Zeit von Kreide und Schiefertafel stammt, muss dringend an die Anforderungen des digitalen Zeitalters angepasst werden. Der Freistaat muss auch Verantwortung für das IT-Personal übernehmen, denn sonst kann die Einführung der digitalen Klassenzimmer nicht flächendeckend nach gleichen Standards in allen Regionen Bayerns geschehen.“

Pressemitteilung des Bayerischen Städtetags v. 01.08.2019