Der Präsident des BVerwG Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert äußert sich besorgt zu Berichten, wonach die bayerische Landesregierung plant, im Zuge der Umstrukturierung von Staatsbehörden auch den Hauptsitz des BayVGH von München nach Ansbach zu verlegen.
Präsident Rennert hat sich mit einem Schreiben an den Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern gewandt und gebeten, diese Entscheidung zu überdenken. Rennert warb dafür, auch die mit der Verlegung des Gerichtssitzes verbundenen Entwicklungen in den Blick zu nehmen, die für die Verwaltungsrechtspflege in Deutschland insgesamt abträglich sein können. Bei dem Sitz eines Obergerichts in einer kleineren Stadt mit etwa 45 000 Einwohnern sei der Erfahrung nach zu besorgen, dass die weitaus meisten Richterinnen und Richter nur noch zu den Beratungen und Sitzungen einpendeln. Folge sei – so Rennert -, „dass der informelle Meinungsaustausch ‚über den Flur‘ praktisch zum Erliegen kommt, der für eine niveauvolle Rechtspflege unverzichtbar ist“. Weiter machte Rennert darauf aufmerksam, dass die bayerische ebenso wie die Verwaltungsrechtspflege in Deutschland insgesamt dringend darauf angewiesen sei, die Besten des Fachs für die Berufungsgerichte und das Revisionsgericht zu gewinnen. Dies setze nicht nur ein angemessenes Gehalt voraus, sondern auch ein attraktives Umfeld, wie es regelmäßig erst in einer größeren Stadt zu finden ist.
Pressemitteilung des BVerwG Nr. 9 v. 03.02.2020