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StMJ & StMUK: Strafbare Inhalte in Schülerchats – Sicherer Umgang mit sozialen Medien

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Justizministerium, Kultusministerium und Lehrerverbände setzen eine Arbeitsgruppe zum Thema „Strafbare Inhalte in Schülerchats“ ein / Bayerns Justizminister Eisenreich und Kultusminister Prof. Dr. Piazolo: „Unser gemeinsames Ziel ist: Aufklärung, Sensibilisierung und Prävention durch Medienbildung.“

Bundesweit gab es zuletzt vermehrt Fälle an Schulen, in denen kinderpornografische Aufnahmen, Gewaltvideos oder andere strafbare Inhalte über soziale Netzwerke und Chats verbreitet wurden. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich und Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo wollen die Prävention weiter verbessern und haben deshalb gemeinsam mit bayerischen Lehrerverbänden eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die heute ihre Arbeit aufnimmt.

„Unser gemeinsames Ziel ist: Aufklärung, Sensibilisierung und Prävention durch Medienbildung“, so Eisenreich und Piazolo.

Justizminister Eisenreich:

„Die Digitalisierung bietet große Chancen, bringt aber auch Herausforderungen und Risiken mit sich, insbesondere für junge Menschen. Die Schulen tun bei der Medienbildung schon sehr viel. Es ist das Ziel, das Wissen bei Kindern und Jugendlichen über die Gefahren und Risiken von sozialen Medien weiter zu verbessern. Den Schülern sind zum Teil zwei Dinge nicht bewusst: Dass sie sich mit einem Post auf Facebook oder WhatsApp strafbar machen können und dass die Staatsanwaltschaft verpflichtet ist bei entsprechenden Anhaltspunkten zu ermitteln.“

Zwar findet die bayerische Justiz in solchen Fällen angemessene Lösungen. Aber, so Eisenreich:

„Mein Ziel ist, solche Taten von vornherein zu verhindern. Die Staatsanwaltschaft sollte solche Ermittlungsverfahren möglichst gar nicht erst führen müssen. Bereits Anfang Dezember habe ich Lehrerverbände zu einem runden Tisch zu mir ins Justizministerium eingeladen. Dass die Arbeitsgruppe nun ihre Arbeit aufnimmt, ist ein wichtiger Schritt, um gemeinsam Konzepte und Angebote für die Schulen zu entwickeln.“

Kultusminister Prof. Dr. Piazolo:

„Soziale Medien gehören längst zum Alltag unserer Kinder und Jugendlichen. Nur wenn sie lernen, souverän damit umzugehen, können sie selbstbestimmt und verantwortlich an der digitalen Gesellschaft teilhaben. Medienkompetent zu sein bedeutet jedoch weit mehr als digitale Geräte bedienen zu können. Unsere Schülerinnen und Schüler müssen über Werte und Wissen verfügen, um sich reflektiert in sozialen Netzwerken zu bewegen. Dazu gehört auch, dass sie rechtliche Grenzen einhalten und ihre eigenen Rechte kennen. Daher ist es mir auch ein besonderes Anliegen, dass wir zum Wohl unserer Kinder die Kooperation mit der Justiz noch weiter stärken.“

Die Arbeitsgruppe soll ein Konzept erarbeiten, das auf Aufklärung, Sensibilisierung und Prävention setzt. Dazu soll insbesondere Informationsmaterial zu den strafrechtlichen Risiken beim Umgang mit sozialen Medien erstellt werden. Geplant ist zudem ein interdisziplinärer Fachtag, der sich vor allem an Lehrerinnen und Lehrer richten soll.

Eisenreich und Piazolo abschließend:

„Justiz und Schule arbeiten Hand in Hand. Wir danken den Lehrerverbänden für die gute und konstruktive Zusammenarbeit bei diesem wichtigen Thema. Gemeinsam wollen wir Kinder und Eltern noch stärker für die Gefahren und Risiken von Chats und Plattformen sensibilisieren.“

Hintergrund

Genau wie in der analogen Welt können in Chat-Apps, Foren und Social Media-Plattformen Straftatbestände verwirklicht werden. Nicht nur Cybermobbing, beispielsweise durch das Verbreiten von Gerüchten, Beschimpfungen und Bedrohungen, nimmt zu. Auch kommen kinderpornografische Straftaten, unbefugte Bild- oder Tonbandaufnahmen, Gewaltdarstellungen und Volksverhetzung in den sozialen Medien und Messenger-Diensten vor.

Beispielsweise ist es strafbar,

  • kinder- oder jugendpornografische Bilder über Chatgruppen zu versenden.
  • kinder- oder jugendpornografische Bilder zu besitzen. Daher können sich auch Nutzer strafbar machen, wenn sie kinderpornografische Bilder – unaufgefordert – über Chatgruppen zugesandt bekommen und diese nicht sofort löschen oder den zuständigen Stellen melden.
  • freiwillig hergestellte Nacktfotos der Freundin bzw. des Freundes ohne deren bzw. dessen Einwilligung über Social Media-Plattformen der Schulklasse zugänglich zu machen.
  • beleidigende Äußerungen auf Facebook zu posten.

Gemeinsame Pressemitteilung des StMJ (Nr. 7) und des StMUK (Nr. 20) v. 03.02.2020