Gesetzgebung

StMELF: Sondertreffen der Agrarminister zur Düngeverordnung – Kaniber: Viele Fragen sind offen geblieben!

Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber nutzte das Sondertreffen der Agrar- und Umweltminister der Länder in Berlin, um bei ihren Länderkollegen nochmals für Anpassungen in der Düngeverordnung zu werben. „Wir setzen die Vorgaben der Nitratrichtlinie nicht nur mit der Düngeverordnung um, sondern dokumentieren auch mit der Milliardenhilfe des Bundes und der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, wie ernst wir den Gewässerschutz nehmen. Dieses Gesamtpaket muss die Kommission doch positiv würdigen! Deshalb muss es auch möglich sein, die Düngeverordnung im Bundesrat noch dort zu verändern, wo es wissenschaftlich begründet und fachlich gerechtfertigt ist. Nur so können wir letztlich ein gut ausbalanciertes Gesamtpaket schnüren, das Bayern mittragen kann“, sagte die Ministerin nach der Sitzung.

„Heute sind viele Fragen offen geblieben. Nicht nur Bayern, sondern auch viele andere Länder drängen auf deren Klärung vor der Bundesratssitzung am 3. April, insbesondere für die Ausweisung der roten Gebiete. Die Aussage des Bundes, dass für den Bundesrat kein Handlungsspielraum bestehe, kann ich so nicht nachvollziehen und schon gar nicht akzeptieren“, sagte Kaniber.

Um die Belange des Gewässerschutzes und der bäuerlichen Landwirtschaft in Einklang zu bringen, forderte Kaniber die bedarfsgerechte Düngung aller Zwischenfrüchte zu ermöglichen. Nur wenn die Zwischenfrüchte gut entwickelt sind können sie vor Erosion schützen. Das ist ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz. Die Frist zur Aufzeichnung der erfolgten Düngung innerhalb von zwei Tagen sei weder praxisgerecht noch notwendig, so Kaniber.

„Hier bin ich mit meinem Kollegen in Baden-Württemberg einig, den Landwirten in der oft angespannten Arbeitssituation während der Vegetationszeit eine Frist von vier Wochen zu ermöglichen.“

Außerdem forderte die bayerische Landwirtschaftsministerin:

„Wir brauchen bis zur Ausweisung der neuen roten Gebiete Rechtssicherheit für die Landwirte.“

Daher sollten die vorgesehenen neuen Pflichtvorgaben für die Landwirte erst gelten, wenn die Überprüfung der Ausweisung der roten Gebiete durch die Länder abgeschlossen ist. Anschließend müssten die Landwirte ausreichend Zeit erhalten, mit notwendigen baulichen Maßnahmen auf die neue Situation zu reagieren.

Pressemitteilung des StMELF v. 12.03.2020

Redaktioneller Hinweis: Zur Anpassung der Düngeverordnung vgl. auch die Antwort der BReg v. 06.03.2020 auf eine Kleine Anfrage (hib Nr. 291 v. 12.03.2020)