Gesetzgebung

GVBl. (07/2020): Bayerisches Infektionsschutzgesetz (BayIfSG) verkündet

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Das o.g. Gesetz v. 25.03.2020 wurde am 26.03.2020 verkündet (GVBl. S. 174). Neben dem Erlass des BayIfSG bringt es auch eine Änderung des BayVwVfG (Art. 41 – Bekanntgabe des Verwaltungsakts) sowie insbesondere des GLKrWG (neuer Art. 60a – Stichwahlen im Rahmen der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2020); die Stichwahlen sollen am 29.03.2020 aus Gründen des Infektionsschutzes im Zuge der Corona-Pandemie ausschließlich als Briefwahlen durchgeführt werden; hierfür schafft die Änderung des GLKrWG eine gesetzliche Grundlage. Das Gesetz tritt am 27.03.2020 in Kraft bzw. mit Wirkung v. 16.03.2020 (die Änderung des GLKrWG). Darüber hinaus ist das Gesetz befristet und soll mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft treten.

Weitere Informationen

  • Gesetzentwurf der Staatsregierung: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Verfahrensstand/Beratungsverlauf: hier.
  • Verbundene Meldungen (zum Gesetzgebungsverfahren): hier.

(koh)