Gesetzgebung

BayMBl. (158/2020): Bayerische Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – BayIfSMV) veröffentlicht

Die o.g. Verordnung v. 27.03.2020 wurde am 27.03.2020 im BayMBl. veröffentlicht (Nr. 158) und tritt am 31.03.2020 in Kraft. Sie regelt u.a. Veranstaltungs- und Versammlungsverbote, Betriebsuntersagungen sowie Betretungs- und Besuchsverbote. Sie soll mit Ablauf des 19.04.2020, teilweise auch schon mit Ablauf des 03.04.2020 außer Kraft treten. Mit Ablauf des 30. März 2020 treten darüber hinaus § 1 Abs. 2 und 3 der Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24. März 2020 (BayMBl. Nr. 130) außer Kraft.

(koh)