Aktuelles

VG Ansbach: Bund Naturschutz scheitert mit Eilantrag gegen das Logistikzentrum Dombühl

Die 17. Kammer des VG Ansbach hat mit Beschluss vom 01.04.2020 über einen Eilantrag des Bund Naturschutzes (Antragsteller) gegen die Baugenehmigung zum Logistik- und Industriepark in Dombühl entschieden.

Die Beigeladene beabsichtigt in Dombühl, im „Industrie- und Gewerbegebiet-Süd – 1. BA“, ein Logistikzentrum zu errichten. Mit Inkrafttreten des geänderten Bebauungsplanes erteilte der Antragsgegner der Beigeladenen die streitgegenständliche Baugenehmigung. Hiergegen wenden sich der Antragsteller und eine weitere Privatperson. Der Bund Naturschutz argumentiert v.a., dass die Änderung des Bebauungsplanes unwirksam sei. Vor allem sei die Geräuschsituation unzureichend untersucht worden und die im Rahmen des Bauleitplanungsverfahrens durchgeführte Umweltprüfung fehlerhaft gewesen.

Die Kammer ist in ihrem Beschluss zu dem Ergebnis gekommen, dass der Bund Naturschutz vorliegend keine Antragsbefugnis aus dem Umweltrechtsbehelfsgesetz herleiten kann. Zu einer inhaltlichen Prüfung der Argumente ist es daher nicht gekommen. Diese könnten ggf. in einem Normenkontrollverfahren geltend gemacht werden.

Noch nicht entschieden wurde der Eilantrag eines Privaten, der sich ebenfalls gegen die Baugenehmigung wendet. Die Entscheidung ist demnächst zu erwarten.

Gegen diesen Beschluss kann der Antragsteller Beschwerde beim BayVGH erheben.

Pressemitteilung des VG Ansbach v. 06.04.2020 zum Beschl. v. 01.04.2020 – AN 17 S 19.02134