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Steuereinnahmekraft der Gemeinden im Jahr 2020

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Bei der Steuereinnahmekraft handelt es sich um das fiktive Steueraufkommen aus den Grundsteuern A und B und der Gewerbesteuer unter Zugrundelegung des jeweiligen Landesdurchschnittshebesatzes, vermindert um die Gewerbesteuerumlage und vermehrt um die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer.

1. Steuereinnahmekraft im Jahr 2020

Die Steuereinnahmekraft lag im Jahr 2020 im Landesdurchschnitt bei 1 476 € je Einwohner (gerechnet als Steuereinnahmekraft in Bayern dividiert durch die Anzahl der Einwohner in Bayern am 30.6.2020) und damit 5,6 % unter dem Vorjahreswert.

Während sich die Steuereinnahmekraft der kreisangehörigen Gemeinden im Schnitt auf 1 391 € (–2,3 %) belief, lag die Steuereinnahmekraft der kreisfreien Gemeinden bei 1 680 € (–11,4 %).

a) Steuereinnahmekraft der Gemeinden je Einwohner nach Regierungsbezirken

In der Reihenfolge der Regierungsbezirke nach der Steuereinnahmekraft ihrer Gemeinden je Einwohner haben sich gegenüber 2019 zwei Änderungen ergeben, die Oberpfalz hat sich vor Mittelfranken und Schwaben geschoben und Unterfranken und Niederbayern haben die Plätze getauscht. Die Steuereinnahmekraft pro Kopf hat in allen Regierungsbezirken mit Ausnahme von der Oberpfalz und Unterfranken gegenüber dem Vorjahr abgenommen. Die stärkste Abnahme verzeichneten die Gemeinden in Niederbayern mit 12,3 %.

b) Steuereinnahmekraftstarke Städte bzw. Landkreise 2020 in k je Einwohner

Von den kreisfreien Gemeinden hatte Coburg mit 3 110 € je Einwohner die höchste Steuereinnahmekraft vor Erlangen mit 2 570 € je Einwohner und München mit 2 009 € je Einwohner. In die Riege der 15 steuerkraftstärksten kreisfreien Gemeinden in Bayern kam 2020 Rosenheim neu hinzu; dagegen ist Landshut so weit zurückgefallen, dass es sich nicht mehr unter den 15 kreisfreien Gemeinden mit der höchsten Steuereinnahmekraft befindet. Abgesehen von Ingolstadt, Rosenheim, Landshut und Bayreuth, die jeweils zwischen zehn und fünf Plätze nach unten bzw. oben geklettert sind, haben sich nur noch geringfügigere Verschiebungen um jeweils einen, zwei oder drei Plätze ergeben. Die niedrigste Steuereinnahmekraft unter den kreisfreien Gemeinden wies Kaufbeuren mit 1 041 € je Einwohner auf.

Die Steuereinnahmekraft eines Landkreises ist die Summe der Steuereinnahmekraft seiner Gemeinden. Die Steuereinnahmekraft der Gemeinden des steuerstärksten Landkreises München lag im Jahr 2020 mit 4 159 € je Einwohner mehr als vier Mal so hoch wie die Steuereinnahmekraft der Gemeinden des steuerkraftschwächsten Landkreises Bayreuth mit 969 € je Einwohner. Unter den 30 steuereinnahmekraftstärksten Landkreisen befanden sich 17 der 20 oberbayerischen Landkreise und sieben aus Schwaben, aber keiner aus Mittelfranken; je zwei kamen aus der Oberpfalz und Unterfranken, je einer kam aus Niederbayern und Oberfranken. Zu den zehn steuereinnahmekraftschwächsten Landkreisen gehören fünf oberfränkische, zwei unterfränkische sowie je ein oberpfälzischer, mittelfränkischer und niederbayerischer Landkreis. Ordnet man die 71 Landkreise nach der Höhe der Steuereinnahmekraft je Einwohner, betrug die Steuereinnahmekraft des Landkreises in der Mitte dieser Reihenfolge (Cham) 1 254 € je Einwohner.

Die oben angeführte bayerndurchschnittliche Steuereinnahmekraft von 1 476 € je Einwohner teilte die Gemeinden in 14,4 % mit einer höheren und 85,6 % mit einer niedrigeren Steuereinnahmekraft bzw. die kreisfreien Gemeinden/Landkreise in 17,7 % mit einer höheren und 82,3 % mit einer niedrigeren Steuereinnahmekraft.

2. Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer im Jahr 2020

Der Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer betrug im Jahr 2020  in den Gemeinden des Regierungsbezirkes

Die Reihenfolge blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Der Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer je Einwohner lag im Jahr 2020 im Landesdurchschnitt um 2,9 % unter dem Wert des Jahres 2019.

 

Lesen Sie den kompletten Beitrag in GkBy 12/2022, Rn. 107.

 

1) Nach den Werten von 2020.

2) Hinweis: Hier und im Folgenden gründen sich die Veränderungsraten auf Ausgangsdaten mit Nachkommastellen.