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Die Kreisumlagen für das Haushaltsjahr 2022

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Über die Umlagekraft und das Umlagesoll der bayerischen Landkreise auf Regierungsbezirksebene im Haushaltsjahr 2022 unterrichtet die nachstehende Gegenüberstellung unter der Randnummer 12, die Grenz- und Durchschnittswerte und die Umlagesätze nach Regierungsbezirken sind in der Übersicht unter der Randnummer 13 und die Umlagesätze einiger Landkreise unter Randnummer 14 usammengefasst.

Die Zahlenangaben stammen aus dem Bericht des Bayerischen Landesamtes für Statistik „Bezirks- und Kreisumlagen, Schlüsselzuweisungen, Steuer- und Finanzkraft für 2022“, Reihe L II 8 j 2022, ausgegeben im Oktober 2022.

  1. Umlagekraft der kreisangehörigen Gemeinden

a) Ergebnisse für Bayern

Die Umlagekraft der kreisangehörigen Gemeinden Bayerns für 2022 stieg gegenüber dem Vorjahr um 1 020,6 Mio. € bzw. 8,2 % auf 13 469,3 Mio. €. Im Vergleich dazu gab es 2021 einen Zuwachs von 2,2 %. Im Einzelnen lagen die Steuerkraftzahlen 2022 um 8,7 % über dem Vorjahresergebnis und erreichten eine Höhe von 12 079,2 Mio. €. Die der Umlagekraft zugrunde gelegten 80%igen Schlüsselzuweisungen 2021 der kreisangehörigen Gemeinden nahmen gegenüber 2020 um 51,4 Mio. € bzw. 3,8 % auf 1 390,0 Mio. € zu. Bei der Beurteilung der Entwicklung der Steuer- und Umlagekraft für das Jahr 2022 ist zu berücksichtigen, dass die Zuweisungen im Jahr 2020 zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder bei den jeweiligen Berechnungen mit einbezogen wurden (Art. 4 Abs. 5 BayFAG, Art. 18 Abs. 4 BayFAG).

b) Ergebnisse nach Regierungsbezirken

In den einzelnen Regierungsbezirken entwickelte sich die Umlagekraft 2022 der kreisangehörigen Gemeinden ausschließlich positiv. Am stärksten stieg die Umlagekraft in der Oberpfalz (+15,3 %). Auch in den Gemeinden in Unterfranken (+10,4 %) sowie in Oberbayern (+8,4 %) lag der Zuwachs der Umlagekraft über dem Landesdurchschnitt. Die Umlagekraft konzentriert sich weiterhin auf die Regierungsbezirke Oberbayern und – allerdings mit großem Abstand – Schwaben, die zusammen über die Hälfte der Umlagekraft Bayerns auf sich vereinigen. Ein Blick auf die Pro-Kopf-Werte unterstreicht diese Tatsache, denn die durchschnittliche Umlagekraft insbesondere von Oberbayern liegt auch 2022 mit 1 715 € je Einwohner erneut erheblich über den Werten für die übrigen Regierungsbezirke (Landesdurchschnitt 2022: 1 454 € je Einwohner).

c) Ergebnisse in ausgewählten Landkreisen

Auf Landkreisebene konnten vor allem die Gemeinden in den Landkreisen Tirschenreuth (+113,0 %; vor allem bedingt durch den enormen Zuwachs bei der Stadt Kemnath), Altötting (+26,0 %), Ostallgäu (+21,7 %) und Rhön-Grabfeld (+21,0 %) kräftige Umlagekraftsteigerungen verbuchen. Umlagekrafteinbußen hingegen verzeichneten nur die Gemeinden in den Landkreisen Fürstenfeldbruck (–1,4 %) und Bad Tölz-Wolfratshausen (–1,0 %).

Die höchsten durchschnittlichen Umlagegrundlagen bei den Gemeinden hatte 2022 erneut der Landkreis München mit 3 851 € je Einwohner, gefolgt von den Landkreisen Tirschenreuth (3 187 €/Einw.), Dingolfing-Landau (2 096 €/Einw.) und Starnberg (1 814 €/Einw.). Die geringsten Umlagegrundlagen verzeichnete der Landkreis Bayreuth mit 1 132 j je Einwohner, davor liegen die Landkreise Coburg (1 167 €/Einw.), Regensburg (1 180 €/Einw.) und Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim (1 182 €/Einw.). Der Landkreis Rhön-Grabfeld, der 2021 unter den 71 Landkreisen noch Rang 61 belegte, rückte auf Rang 18 vor. Die Landkreise Kitzingen (von Rang 55 auf Rang 26), Cham (von 56 auf 29), Main-Spessart (von 39 auf 13), Traunstein (von 38 auf 15) und Lichtenfels (von 71 auf 51) machten im Vorjahresvergleich ebenfalls bedeutende Sprünge. Weit zurückgefallen sind dagegen die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen (von Rang 20 auf Rang 42), Kelheim (von 40 auf 56), Roth (von 43 auf 59), Garmisch- Partenkirchen (von 34 auf 49) sowie Regensburg (von 54 auf 69). Aufgrund des Anstiegs der durchschnittlichen Umlagegrundlagen im Landkreis München um 531 €/Einw. ging die Schere zwischen dem umlagestärksten und dem umlageschwächsten Landkreis im Vergleich zum Vorjahr wieder deutlich auseinander.

  1. Kreisumlagesätze

a) Ergebnisse für Bayern

Das Umlagesoll erreichte im Jahr 2022 rund 6 107,3 Mio. € und lag damit um 478,7 Mio. € oder 8,5 % über dem Vorjahreswert (im Jahr 2021 betrug der Anstieg 2,2 %). Bei steigender Umlagekraft (+8,2 %) und wachsendem Umlagesoll (+8,5 %) stieg der durchschnittliche Umlagesatz geringfügig auf 45,3 v.H. (2021 lag er bei 45,2 v.H. und blieb gegenüber 2020 unverändert).

b) Ergebnisse nach Regierungsbezirken

In zwei der sieben Regierungsbezirke lagen 2022 die durchschnittlichen Kreisumlagesätze unter den Vorjahreswerten. In Oberbayern (+0,4 Prozentpunkte), in Niederbayern und in Unterfranken (jeweils +0,5 Prozentpunkte) sowie in Oberfranken (+0,1 Prozentpunkte) sind die durchschnittlichen Kreisumlagesätze gestiegen.

Die Landkreise in den Regierungsbezirken Oberbayern (48,4 v.H.), Schwaben (46,1 v.H.) und Niederbayern (45,3 v.H.) setzten im Durchschnitt die höchsten Umlagesätze Bayerns fest. Die niedrigsten Umlagesätze setzten die Landkreise Oberfrankens (40,6 v.H.) und der Oberpfalz (40,2 v.H.) fest. Der durchschnittliche Kreisumlagesatz hat sich auf Regierungsbezirksebene wie folgt verändert (in Prozentpunkten):

Oberbayern…………………………………….. +0,4

Niederbayern………………………………….. +0,5

Oberpfalz……………………………………….. –0,8

Oberfranken……………………………………. +0,1

Mittelfranken………………………………….. –0,2

Unterfranken………………………………….. +0,5

Schwaben………………………………………. 0,0

Bayern (gewogener Durchschnitt)……. +0,1

c) Landkreisergebnisse

Während im Vorjahr 20 Landkreise ihren Umlagesatz senkten, sahen sich im Berichtsjahr nur noch 13 Landkreise dazu in der Lage. 39 Landkreise (im Vorjahr 33) hielten ihren Umlagesatz auf Vorjahreshöhe. 19 Landkreise erhöhten ihre Sätze (im Vorjahr 18).

Über dem Durchschnitt lagen die Kreisumlagesätze in den Regierungsbezirken Oberbayern und Schwaben. Unter den 37 Landkreisen mit überdurchschnittlichen Umlagesätzen waren 18 aus dem Bezirk Oberbayern und jeweils 6 aus  Niederbayern und Schwaben. In Oberfranken lag der Kreisumlagesatz nur bei einem Landkreis über dem bayernweiten Durchschnitt, in der Oberpfalz bei keinem Landkreis. Die größte Schwankungsbreite der Umlagesätze ergab sich mit 12 Prozentpunkten bzw. 10,9 Prozentpunkten in Oberbayern und in Oberfranken.

Relativ ausgeglichen war das Hebesatzniveau dagegen in Niederbayern und in Mittelfranken mit Spannweiten von nur 6,5 bzw. 6,8 Prozentpunkten. Mit einem Umlagesatz von 54 v.H. führt im Jahr 2022 erneut der Landkreis Weilheim-Schongau die Hebesatzskala an, gefolgt von den Landkreisen Miesbach mit 52 v.H., Erding mit 51,7 v.H., Mühldorf am Inn mit 51,5 v.H. 14 der 20 bayerischen Landkreise mit den höchsten Umlagesätzen liegen im Regierungsbezirk Oberbayern. Mit 35 v.H. erhob im Jahr 2022 der Landkreis Neumarkt i.d.Opf. den niedrigsten Kreisumlagesatz in ganz Bayern.

d) Entwicklung der Umlagesätze seit 1995

Die hauptsächlich durch die Einführung der Pflegeversicherung ermöglichte Senkung der Bezirksumlagesätze in den Jahren 1996 bis 1999 hatte auch zu einer Senkung der Kreisumlagesätze in diesem Zeitraum geführt. Zwischenzeitlich, nachdem der Effekt der Pflegeversicherung verbraucht war, hatte sich das Umlagesatzniveau der Kreisumlagen allerdings wieder deutlich über die Durchschnittssätze von 1995 hinaus entwickelt. Während der landesdurchschnittliche Bezirksumlagesatz 2022 um 3,04 Prozentpunkte unter dem Satz aus dem Jahr 1995 lag, überschritt der landesdurchschnittliche Kreisumlagesatz im Jahr 2022 den damaligen Durchschnittssatz um 0,24 Prozentpunkte, er war allerdings von 2012 bis zum Jahr 2021 rückläufig.

Ein Blick auf die einzelnen Landkreise zeigt, dass 36 Landkreise 2022 höhere Kreisumlagesätze als 1995 hatten, wobei der Landkreis Regen mit einem Plus von 8,0 Prozentpunkten sowie der Landkreis Augsburg mit einem Plus von 7,75 Prozentpunkten an der Spitze standen. Der Landkreis Neu-Ulm weist den gleichen Kreisumlagesatz wie 1995 auf. 34 Landkreise lagen 2022 mit ihren Umlagesätzen unter den Ausgangswerten von 1995 (2021: 33).

 

Entnommen aus Gemeindekasse Bayern, 2/2023, Rn. 11.