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Erstellung und Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten

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Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat auf ihrer unten vermerkten Homepage für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer einen Nachhaltigkeitskompass veröffentlicht, der auch für die Ersteller von Nachhaltigkeitsberichten bedeutend ist.

Der Nachhaltigkeitskompass befasst sich mit folgenden Themen:

  • Bedeutung der Nachhaltigkeit für den Berufsstand
  • Aktuelle Nachrichten
  • Regulatorische Anforderungen
  • Hilfen zur Erstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Hilfen zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Weiterführende Informationen

Im Abschnitt „Bedeutung der Nachhaltigkeit für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer“ ist Folgendes hervorzuheben:

„Herausforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Das Thema Nachhaltigkeit rückt verstärkt in den öffentlichen Fokus. Auf europäischer Ebene beabsichtigt die EU-Kommission mit dem so genannten Green Deal die Treibhausgas-Emissionen in der Europäischen Union bis 2050 auf null zu reduzieren.

Der Green Deal soll zentraler Bestandteil der Klimapolitik der Europäischen Union werden und dabei unterstützen, die sechs Klimaziele der EU umzusetzen:

  1. Klimaschutz,
  2. Anpassung an den Klimawandel,
  3. Schutz der Wasser- und Meeresressourcen,
  4. Stärkung der Kreislaufwirtschaft,
  5. Verringerung der Umweltverschmutzung und
  6. Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.

Dazu umfasst der Green Deal eine Reihe von Maßnahmen zu nachhaltigem Wirtschaftenund nachhaltiger Finanzierung, insbesondere in den Bereichen Energie,Verkehr, Handel, Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft.

Für unseren Berufsstand besonders relevant ist der Bereich der Finanzmarktregulierung.Im Rahmen der ,sustainable finance strategy‘ sollen die Kapitalströmein Europa in nachhaltige, grüne Investitionen gelenkt werden. Diese Strategieberuht aktuell auf drei Säulen:

  • Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) (2019)

Offenlegungspflichten für Entwickler und Anbieter von Finanzprodukten über Nachhaltigkeitsfaktoren und -risiken in den Finanzprodukten

  • EU Taxonomie-Verordnung (2020)

Klassifizierungsschema für Unternehmensaktivitäten als ökologisch nachhaltig, verbunden mit Pflichten zur Ermittlung bestimmter Kennzahlen und Berichtspflichten

  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) (2021)
  • Weiterentwicklung der bestehenden nichtfinanziellen Berichterstattung (NFR), verbunden mit einer massiven Ausweitung der Berichtspflichten (u.a. Berücksichtigung der EU-Taxonomie-Verordnung und ESRS der EFRAG), des Anwendungsbereiches sowie der Einführung einer Prüfungspflicht

Was bedeutet diese Entwicklung für … [den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer]?

Der CSRD-Entwurf sieht eine Ausweitung der Berufspflichten allein in Deutschland von derzeit rund 500 Unternehmen (börsennotierte Kapitalgesellschaften sowie Banken und Versicherungen mit mehr als 500 Arbeitnehmern) auf ca. 15.000 Unternehmen vor. Betroffen sind dann alle großen Kapitalgesellschaften, Banken und Versicherungen sowie börsennotierte KMU. Europaweit unterliegen künftig rund 45.000 statt bisher 11.000 Unternehmen den neuen Berichtspflichten.

Für die überwiegende Zahl dieser Unternehmen besteht ein großer Beratungs- und Unterstützungsbedarf. Der CSRD-Entwurf sieht zudem eine verpflichtende inhaltliche Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte durch einen Wirtschaftsprüfer / vereidigten Buchprüfer oder einen unabhängigen Prüfungsdienstleister vor. Somit entwickelt sich hier ein interessantes Betätigungsfeld für unseren Berufsstand.

Standpunkt der WPK zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten

Die WPK begrüßt, dass die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von der EU-Kommission als eine Aufgabe unseres Berufsstandes [der Wirtschaftsprüfer] angesehen wird. Die vorgesehene Erweiterung der Abschlussprüferrichtlinie insbesondere in den Bereichen Aus- und Fortbildung, Wirtschaftsprüferexamen, berufsrechtliche Anforderungen, Arbeitsorganisation und Qualitätskontrolle um die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung macht deutlich, welchen hohen Stellenwert die Kommission dieser Prüfung beimisst.“

Anmerkung

Die WPK gibt mit dem Nachhaltigkeitskompass in einem ersten Schritt einen guten Überblick über die regulatorischen Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Hilfen zur Erstellung und zur Prüfung folgen. Der Nachhaltigkeitskompass (WPK) besteht neben einer Startseite aus fünf Bereichen, die über das Menü in dem rechten Block angewählt werden können. Im Bereich Aktuelle Nachrichten findet man die letzten drei Newsmeldungen der WPK zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unter Regulatorische Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung erhält man eine Übersicht zu den einzelnen Gesetzen und Verordnungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Nach Auffassung des IDW sind auch kommunale Unternehmen in Bayern von der Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen.

Nachhaltigkeitskompass der Wirtschaftsprüferkammer (https://www.wpk.de/ nachhaltigkeit/kompass/bedeutung-der-nachhaltigkeit-fuer-den-berufsstand/)

Entnommen aus GKBy 8/2023, Rn. 74.