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BayVBl. bekommen in Hessen eine Schwesterzeitschrift

Die Produktfamilie der Verwaltungsblätter wächst weiter: In Bayern gab es die ersten Verwaltungsblätter. Mit Hessen erreicht BOORBERG jetzt das siebte Bundesland, in dem eine landesspezifische Fachzeitschrift für das Öffentliche Recht publiziert wird.

Hessen war ganz vorn bei der Schaffung seiner rechtlichen Grundlage. Als erstes Land der späteren Bundesrepublik gab es sich eine Landesverfassung. Sie trat am 1. Dezember 1946 in Kraft. Hessen verfügt seit 1948 über einen Staatsgerichtshof, eine gut ausgebaute Justiz, einen stabil aufgestellten Verwaltungsapparat. An vier Universitäten des Landes – Marburg (1527 gegründet), Gießen (1607), Frankfurt (1914), Wiesbaden (1971) – werden Rechtswissenschaften gelehrt.

Die Produktfamilie der „Verwaltungsblätter“, die vom Richard Boorberg Verlag publiziert werden,  ist seit langem etabliert. Es gibt sie seit vielen Jahren in den vier bevölkerungsreichsten Bundesländern sowie in Sachsen und Thüringen im (alten) Osten.  Die Verwaltungsblätter aus Bayern erscheinen bereits im 156. Jahrgang, die VBlBW für Baden-Württemberg im 46. Jahrgang, die NWVBl. für Nordrhein-Westfalen im 39 Jahrgang. Es folgen die ThürVBl. (34. Jahrgang), SächsVBl. für Sachsen (33. Jahrgang) und die NdsVBl. für Niedersachsen (32. Jahrgang).

Publizistischer Lückenschluss

Mit der Gründung der HessVBl – den Hessischen Verwaltungsblättern – wird eine publizistische Lücke in Bayerns nördlichen Nachbarland – dem fünftgrößten Bundesland – geschlossen werden. Wie die BayVBl. auch, sollen die HessVBl. zum zentralen Organ für Verwaltungsjuristinnen und Verwaltungsjuristen, Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen und die Professorenschaft für Öffentliches Recht des Landes werden.

Dem Herausgebergremium gehören an:

Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Detlef Horn (Philipps-Universität Marburg), Professor Dr. Lars Dittrich (Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit), Olaf Nimmerfroh (Ministerialdirigent im Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, Präsident des Justizprüfungsamtes), Professorin Dr. Bettina Schöndorf-Haubold (Justus-Liebig-Universität Gießen), Dr. h.c. Dirk Schönstädt
Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Dr. Christoph Ullrich
Regierungspräsident des Regierungsbezirks Gießen, Professor Dr. Uwe Volkmann
Goethe-Universität Frankfurt, Professor Dr. Dr. Martin Will M.A., LL.M. (Cambridge)
EBS Universität für Wirtschaft und Recht (Wiesbaden), Dr. Wilhelm Wolf
Präsident des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen, Präsident des Hessischen Landessozialgerichts.

Die praktische Arbeit der Heftkoordination und -produktion obliegt mit Dr. Melanie Haubrich,
Richterin am Verwaltungsgericht Gießen, Martin Sander, Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Kassel), Dr. Kirsten Siems-Christmann LL.M. (Hong Kong), Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt einem fachlich ausgezeichneten, praxisorientierten Schriftleiterkollegium.

Alle wichtigen Informationen zu den Hessischen Verwaltungsblättern finden Sie hier: https://www.boorberg.de/bund/29448603

Sichern Sie sich ein kostenloses Probeexemplar der HessVBl. 1/2025 – einfach per Mail an: kundenservice-muenchen@boorberg.de.