• Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
BayRVR
  • Startseite
  • Aktuelles
  • Gesetzgebung
  • Rechtsprechung
    • Rechtsprechung Bayern
    • Recht Deutschland & Europa
BayRVR
  • Startseite
  • Aktuelles
  • Gesetzgebung
  • Rechtsprechung
    • Rechtsprechung Bayern
    • Recht Deutschland & Europa

Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

StMI: Herrmann gratuliert Fachverband der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten zum 70...

StMJ: Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen tritt in Kraft

StMJ: Bundesrat stellt sich hinter die Nichtigkeitslösung bei der Kinderehe

Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 12. Mai 2017

StMJ: Verbot von Kinderehen im Bundesrat

Staatskanzlei: Ministerrat legt Position der Staatsregierung für Bundesrat am 12.05.2017 fest

Bundestag: Erste Beratung des Gesetzentwurfs zur Bekämpfung von Kinderehen

BMJV: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen

BMJV: Koalitionsausschuss einigt sich auf Gesetzentwurf zum Verbot von Kinderehen

Landtag: Kinderkommission des Bayerischen Landtags begrüßt Verbot der Kinderehen

StMJ: Verbot von Kinderehen in Deutschland – Bausback fordert auf der Justizministerkonferenz...

StMJ: Verbot von Kinderehen in Deutschland

StMAS: Kinderehen – Familienministerin Müller: „Für Kinder in Bayern gilt: zuerst...

StMJ: Bayerns Justizminister Bausback mahnt klares Signal gegen Kinderehen an

Suche


Autorinnen und Autoren auf BayRVR

Zum Autorenverzeichnis

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Jahreskalender

Sitzungskalender 2022 (PDF)


Hier geht es zu den Tagesordnungen

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Copyright © 2022 bayrvr.de

  • Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
Cookie-Zustimmung verwalten
close
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Drittanbieter verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen
{title} {title} {title}