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StMAS: Freistaat greift den Kommunen auch bei der Ferienbetreuung kräftig unter die Arme – Ferienbetreuung

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„Das Problem ist bekannt: Berufstätige Eltern sind in den Ferien auf Kinderbetreuung angewiesen, weil der eigene Urlaubsanspruch nicht ausreicht, um die gesamten Ferien abzudecken. Die Rechtslage ist klar: Die bayerischen Kommunen sind verpflichtet, auch in den Ferien ausreichend Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Deswegen sieht das bayerische Förderrecht auch vor, dass Kindergärten und Horte nur maximal 30 Tage im Jahr schließen dürfen“, so Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer heute in München mit Blick auf die am Wochenende beginnenden Pfingstferien.

Haderthauer weiter: „Bei ihrer Aufgabe der Ferienbetreuung lässt der Freistaat die Kommunen natürlich nicht allein. Selbstverständlich können die Eltern ihre Kinder auch nur für die Ferienzeit anmelden.“

StMAS, PM v. 17.05.2013