Gesetzgebung

Bayerischer Beamtenbund: Internationaler Tag des öffentlichen Dienstes am 23. Juni – Für Bayern gilt „Weiter so!“

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„Weiter so!“, meint Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), wenn er zum öffentlichen Dienst befragt wird. Tagtäglich leisten hier in Bayern rund 300.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst hervorragende Arbeit. Und auch der Freistaat habe, was die Arbeitsbedingungen angeht, den richtigen Weg eingeschlagen.

„Der muss auch nach den Wahlen in dieser Form fortgesetzt werden“, verlangt Habermann.

Die Menschen im öffentlichen Dienst setzen sich tagtäglich dafür ein, das Land in all seinen Facetten zu stärken. Mit dem – bundesweit einmaligen – Neuen Dienstrecht, das seit 2011 gilt, wurden die rechtlichen Grundlagen für eine erfolgreiche Zukunft geschaffen. Gerade ist es nach einer umfangreichen Evaluation in die nächste Phase getreten.

„Der Feinschliff steht an“, so der BBB-Chef.

In der kommenden Legislaturperiode müsse es in Einzelbereichen den Anforderungen der Praxis noch besser angepasst werden.

Mit dem neuen Recht hat Bayern von den Kompetenzen umfassend Gebrauch gemacht, die ihm mit der Föderalismusreform I übertragen wurden. Damals ging die Zuständigkeit für das Beamtenrecht vom Bund auf die Länder über. Eine klare Absage erteilt der BBB den vereinzelten Stimmen, die eine Rückgängigmachung der Reform fordern.

Auch im Umgang mit den Beschäftigten sowie der Gestaltung ihres beruflichen Umfelds habe man seitens Politik und Staatsregierung nun den richtigen Weg eingeschlagen. Das habe sich nicht nur im Rahmen der letzten Einkommensrunde gezeigt.

„Wir stehen in ständigem Dialog und arbeiten z. B. an Projekten zur zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen, erläutert Habermann. „Der öffentliche Dienst muss seiner Vorbildfunktion in allen Bereichen gerecht werden“.

Dies gelte z. B. bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Gestaltung angemessener Arbeitsbedingungen in jeder Lebensphase, der Integration aller Beschäftigtengruppen oder der Prävention im Bereich der Gesunderhaltung.

„Ohne den öffentlichen Dienst wäre ein Staat, wie wir ihn kennen, nicht vorstellbar“, so Habermann.

Das bedeute eine hohe Verantwortung.

„Wir werden den Weg auch in der kommenden Legislaturperiode fortsetzen!“

Eine Rückkehr zu übertriebenen Sparbeschlüssen, wie sie noch der vergangene Doppelhaushalt gebracht habe, werde man nicht zulassen.

Bayerischer Beamtenbund, PM v. 21.06.2013