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StMWIVT: Verkehrsminister Zeil zur Entscheidung des BayVGH bezüglich der Klagen gegen Neufahrner Kurve

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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat gestern die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Neufahrner Kurve vom Oktober 2012 abgewiesen.

„Damit ist der Weg frei für eine direkte Schienenanbindung des Münchner Flughafens aus Regensburg, Landshut, Moosburg und Freising“, freut sich Bayerns Verkehrsminister Martin Zeil.

Im Bau- und Finanzierungsvertrag, der von Bahn und Freistaat im April 2013 unterzeichnet worden war, ist vertraglich vereinbart, dass die Neufahrner Kurve bis Ende 2018 gebaut und in Betrieb genommen wird. Eine wichtige Voraussetzung dafür liegt mit der Abweisung der Klagen nun vor. Die zweite wichtige Voraussetzung für den Bau ist die Bereitstellung der Bundesmittel. Hierfür stellte die Bahn bereits im April 2013 den Antrag. Sobald dieser durch den Bund geprüft ist, soll die Maßnahme in die Kategorie ‚a‘ des GVFG-Bundesprogramms (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes) aufgenommen werden. Dadurch verpflichtet sich der Bund, die Finanzierung sicherzustellen.

„Ich gehe davon aus, dass der Bund die Bundesfinanzierung rechtzeitig bis Ende dieses Jahres zur Verfügung stellen wird, damit die Bahn Anfang 2014 mit der Ausschreibung der Hauptbauleistungen beginnen kann“, erklärt Zeil.

Die Neufahrner Kurve verbindet als neuer, etwa 2,5 Kilometer langer, zweigleisiger und elektrifizierter Streckenabschnitt die vorhandene Bahnstrecke Landshut – München nördlich der Ortschaft Neufahrn bei Freising mit der vorhandenen Bahnstrecke Neufahrn – Flughafen München. Damit ermöglicht sie eine schnelle, direkte und bequeme Schienenanbindung aus Nordostbayern an den Münchner Flughafen.

StMWIVT, PM v. 30.08.2013