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StMUV: Ohne Spuren im Netz vor ungewollter Werbung schützen

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Verbraucherschutzministerium veröffentlicht neuen Informationsflyer „Datenschutz im Internet“

Der Freistaat Bayern setzt bei der Nutzung des Internets auf eine breite Aufklärung der Verbraucher vor möglichen Risiken. Beispielsweise ist nur wenigen bewusst, dass eine Vielzahl an Online-Anbietern persönliche Informationen mit Hilfe von Cookies speichern und weiterverwenden. Dies betonte der Bayerische Verbraucherschutzminister Dr. Marcel Huber anlässlich der Veröffentlichung eines neuen Informationsflyers aus der Reihe „Gut zu wissen!“.

Huber: „Der Umgang mit dem Internet gehört für knapp 75% der Menschen jeder Generation zum Alltag dazu. Aber: Oft werden beim Surfen unbemerkt persönliche Daten und Informationen gesammelt und gespeichert. Mit unserem Flyer für die Hosentasche wird auf einen Blick zusammengefasst, wie sich jeder Nutzer leicht und effektiv vor dem Zugriff auf seine persönlichen Daten schützen kann.“

Unternehmen nutzen die gesammelten, oft sensiblen Daten für individualisierte Werbung oder die Erstellung von User-Profilen.

„Man kann sich vor einem Großteil ungewollter Werbung im Netz schützen. Dabei müssen Sie nicht auf die Vorteile des Internets verzichten! Wichtig ist nur, im Blick zu behalten wie und wofür die Daten gesammelt werden und mit welchen Vorkehrungen man dies verhindern kann“, so Huber.

Es gibt vielfältige Möglichkeiten, die Datenerhebung online einzuschränken. Der Ratgeber „Datenschutz im Internet“ gibt kompakt Tipps dazu, wie man einen sogenannten Trackingschutz einrichtet und wie man datenschutzfreundliche Suchmaschinen findet. Außerdem hilft er dabei, die aktuellen rechtlichen Bestimmungen zum Thema zu verstehen und zeigt Möglichkeiten, um dem Datenmissbrauch aktiv zu widersprechen.

Mit dem Datenschutz-Ratgeber wird die „Gut zu wissen!“-Serie des Bayerischen Verbraucherschutzministeriums um eine weitere Publikation erweitert. Die Broschüren sind kostenlos über das Service Center des Verbraucherschutzministeriums sowie über den Partner Initiative D21 erhältlich. Außerdem steht die Broschüre zum Download im Internet bereit unter:

www.verwaltung.bayern.de/portal/by/ServiceCenter/Broschuerenbestellen oder www.vis.bayern.de sowie unter www.initiatived21.de/publikationen möglich.

StMUV, PM v. 09.01.2014