Gesetzgebung

Staatskanzlei: Europaministerin Dr. Beate Merk ruft alle Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an der Europawahl am 25. Mai 2014 auf

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„Nur wer wählt, gestaltet Europa aktiv mit – Europäisches Parlament hat weitreichende Machtbefugnisse, die es demokratisch abzustützen gilt“

Europaministerin Dr. Beate Merk ruft alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich dazu auf, am 25. Mai 2014 zur Europawahl zu gehen:

„Das Wahlrecht ist unser wichtigstes demokratisches Recht. Das gilt auch für die Europawahlen. Nur wer am 25. Mai wählt, gestaltet Europa aktiv mit. Ich appelliere daher an alle: Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und gehen Sie wählen – am Sonntag im Wahllokal oder vorher per Briefwahl!“

In den meisten EU-Gesetzgebungsverfahren geht nichts ohne die Zustimmung des Parlaments. Auch sonst hat es zahlreiche Entscheidungsrechte.

„Je höher die Wahlbeteiligung ist, desto breiter stützen wir die weitreichenden Machtbefugnisse des Europäischen Parlaments demokratisch ab“, so die Europaministerin.

Bei den vergangenen Europawahlen sei die Wahlbeteiligung teilweise erschreckend niedrig gewesen und kontinuierlich gesunken: Haben bei den Europawahlen 1994 noch 60 Prozent der wahlberechtigten Deutschen abgestimmt, waren es bei den letzten Europawahlen im Jahr 2009 nur noch 43,3 Prozent.

Beate Merk: „Das ist ein Alarmzeichen für die Demokratie und die Akzeptanz Europas. Diesen Trend müssen wir brechen: Durch eine höhere Wahlbeteiligung und den Umbau Europas zu einem Europa der Bürger und Regionen.“

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 19.05.2014