Sachgebiete: Staats- und Verfassungsrecht; Schulrecht / BayVerfGH, Entsch. v. 21.05.2014 – Vf. 7-VII-13 / Landesrechtliche Normen: BV; GrSO
Leitsatz:
Die Regelungen in §§ 25, 37 GrSO zur Eignung für den Übertritt von der Grundschule an ein Gymnasium oder eine Realschule sowie zur Erhebung der hierfür maßgeblichen schriftlichen Leistungsnachweise sind mit der Bayerischen Verfassung vereinbar.
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