Gesetzgebung

Staatskanzlei: Reform des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Bereich des gerichtsärztlichen Dienstes an den Landgerichten

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Gesundheitsministerin Huml: „Reform stärkt Effizienz und gewährleistet flächendeckende Präsenz“

Auf Vorschlag von Gesundheitsministerin Melanie Huml hat das Kabinett eine Reform des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) beschlossen. Der gerichtsärztliche Dienst wird künftig auf drei Dienststellen an den Oberlandesgerichten (OLG) Bamberg, München und Nürnberg konzentriert. Ferner wird eine Zahl von elf Außenstellen beibehalten. Dies bedeutet eine Straffung von bisher 22 auf künftig 14 Standorte.

Huml erläuterte: „Aus dem Justizhaushalt wird weiterhin das erforderliche Verwaltungspersonal für Dienst- und Außenstellen zur Verfügung gestellt. So werden eine flächendeckende Präsenz und ein Ansprechpartner vor Ort für die Justiz bei gleichzeitiger Organisationsstraffung gewährleistet. Zugleich kann durch größere Funktionseinheiten und eine homogene Personalauslastung eine Personalreduktion erreicht werden.“

Überdies werden gerichtsärztliche Aufgaben wie Leichenschauen und die Feststellung von Todesursachen bayernweit einheitlich den drei Universitätsinstituten für Rechtsmedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München, der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und der Julius-Maximilians-Universität Würzburg übertragen. Für rechtsmedizinische Fragestellungen wie Begutachtungen in Gerichtssachen und Beratung der Polizei verbleibt in jedem der drei OLG-Bezirke ein Rechtsmediziner.

Mit dem Konzept zur Neugestaltung des gerichtsärztlichen Dienstes an den Landgerichten wird einer Forderung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs entsprochen. Die frei werdenden Stellen werden u.a. zur Bildung der Task – Force Infektiologie am Flughafen München sowie zur Bewältigung der Gesundheitsuntersuchungen von Asylbewerbern in der Erstaufnahmeeinrichtung Zirndorf verwendet.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 07.10.2014