Gesetzgebung

Staatskanzlei: Europäische Bankenabgabe / Vorschläge der EU-Kommission nachjustieren

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Regional tätige Banken mit risikoarmem Geschäft nicht für international agierende Hochrisiko-Banken gerade stehen lassen

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung auch die Vorschläge der EU-Kommission zu einer Europäischen Bankenabgabe behandelt. Bayerns Finanzminister Dr. Markus Söder kritisierte, dass die Kommission die Interessen der kleinen und mittelgroßen Banken noch viel zu wenig berücksichtige.

Söder: „Die jetzige Bankenabgabe benachteiligt Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Dabei waren diese nicht die Verursacher der großen Finanzkrise.“

Es könne nicht sein, dass ausgerechnet regional tätige Institute mit risikoarmem Geschäft für international agierende Hochrisiko-Banken gerade stehen müssen.

Söder: „Die neue EU-Kommission wäre gut beraten, den Vorschlag der alten Kommission in der ursprünglichen Form zurückzuziehen.“

Dabei solle sie sich die deutsche Bankenabgabe zum Vorbild nehmen, in der hohe Freibeträge für eine angemessene Lastenverteilung zwischen großen und kleinen Kreditinstituten sorgen.

Auch Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner hat auf die damit verbundenen Problemstellungen hingewiesen und rasch Initiativen auf europäischer Ebene gefordert:

„Bei den Kommissionsvorschlägen zur Bankenabgabe muss dringend nachjustiert werden. Weder kleine und mittlere Banken noch die Landesförderbanken sollen in diesem Ausmaß finanziell in die Pflicht genommen werden. Die Europäische Bankenabgabe führt zu deutlich höheren Belastungen als die nationale Bankenabgabe und könnte damit erhebliche Auswirkungen auf die Ertragslage der Banken und damit mittelbar auf die Kreditfinanzierung der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland haben.“

Die Vorschläge der EU-Kommission sind mit einer Vielzahl von Problemstellungen verbunden, insbesondere betrifft dies die Behandlung kleiner und mittlerer Banken sowie der Förderbanken der Länder im Rahmen der Bankenabgabe und die Problematik der Doppelbelastung für die durch ihre Institutssicherung im Bestand geschützten Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Der Rat und das Europäische Parlament haben die Möglichkeit innerhalb von drei Monaten zu widersprechen. Die Vorschläge sehen eine Beitragspflicht für alle Banken der Mitgliedsländer zum Abwicklungsfonds vor. Binnen acht Jahren soll ein Fondsvolumen in Höhe von 55 Milliarden Euro aufgebaut werden. Mit den auch auf Drängen der Bayerischen Staatsregierung inzwischen von der EU-Kommission vorgeschlagenen Erleichterungen für kleine Banken ist der richtige Weg eingeschlagen worden, sie müssen aber deutlich erweitert werden, damit die Pauschalbeitragsregelung nicht nur bei wenigen Instituten greift.

Im Gegensatz zur nationalen Bankenabgabe beabsichtigt die EU-Kommission auch eine Beitragspflicht für die Förderbanken der Länder.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 11.11.2014