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Bayerischer Gemeindetag: Neue Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien (FwZR) – Mehr Geld für Beschaffungen und Stellplätze

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Am 31.03.2015 sind die neuen Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien (FwZR) [PDF, 4.6 MB] veröffentlicht worden (AllMBl Nr. 3/2015, Seite 149 ff.). Auf folgende wesentlichen Änderungen bei der staatlichen Förderung der Feuerwehren sei hingewiesen:

  1. Neu in die Förderung aufgenommen wurde ein sog. Tragkraftspritzenfahrzeug Logistik (TSF-Logistik), mit dem ein Kompromiss zwischen einem herkömmlichen genormten Tragkraftspritzenfahrzeug TSF und einem Gerätewagen-Logistik GW-L 1 (kleiner Versorgungs-Lkw) hergestellt wird.
  2. Sehr erfreulich ist, dass die Förderfestbeträge für Fahrzeuge weitgehend um rund 20 % pauschal angehoben wurden.
  3. Auch die Stellplatzförderung für Feuerwehrgerätehäuser und Feuerwachen wurde pauschal um rund 20 % angehoben. Außerdem wurde ein neuer Fördertatbestand im Bereich der Feuerwehrgerätehausförderung geschaffen: auch ohne Erhöhung der Gesamtstellplatzzahl wird künftig der Ersatz eines nicht den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechender Stellplatz durch einen UVV-gerechten Stellplatz mit dem Erweiterungsförderfestbetrag bezuschusst.
  4. Im Hinblick auf das Anliegen der Staatsregierung, die strukturschwachen Regionen Bayerns besonders zu unterstützen, wird mit der Neubekanntmachung der FwZR auch eine erhöhte Förderung für die „Räume mit besonderem Handlungsbedarf“ eingeführt. Die neuen Förderfestbeträge sehen einen gegenüber den Regelfördersätzen um zusätzliche 5 % erhöhten Förderfestbetrag vor.
  5. Die gemeinsame Errichtung von Atemschutzübungsanlagen, Atemschutzwerkstätten und Schlauchpflegeeinrichtungen sowie deren Einrichtungen können künftig auch den Förderbonus von 10 % für kommunale Kooperationen erhalten.

Bayerischer Gemeindetag, Aktuelles v. 31.03.2015

Redaktioneller Hinweis: Vgl. auch die Pressemitteilung des StMI vom gestrigen Tage.