Gesetzgebung

GVBl (5/2015): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Statistikgesetzes (BayStatG) und anderer Rechtsvorschriften verkündet

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Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Statistikgesetzes und anderer Rechtsvorschriften v. 12.05.2015 wurde am 19.05.2015 verkündet. Es tritt am 01.06.2015 in Kraft. Der Bayerische Landtag hatte das Gesetz am 07.05.2015 mit zahlreichen Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Staatsregierung beschlossen. Es fanden jedoch nicht alle Beschlussempfehlungen des federführenden Ausschusses Berücksichtigung.

Vgl. zum Verfahrensgang die zugehörige Vorgangsmappe mit Plenarprotokoll (PDF, 811 KB) bzw. die Nachzeichnung auf BayRVR (mit redaktionellen Beiträgen und ggfls. zugehörigen Stellungnahmen).

GVBl 5/2015 v. 19.05.2015, S. 82