Es wurden u.a. Änderungen des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG), des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) und des Heilberufe-Kammergesetzes (HKaG) sowie des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (GDVG) beschlossen.
In 1. Lesung wurden behandelt und an den federführenden Ausschuss überwiesen:
- Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Vermessungs- und Katastergesetzes sowie weiterer Rechtsvorschriften, LT-Drs. 17/6576. Stichworte: Anpassung von Behördenbezeichnungen (Vermessungsämter > Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung); IuK/Rechenzentrum Süd wird als „IT-Dienstleistungszentrum“ im Geschäftsbereich des StMFLH weitergeführt.
Zum aktuellen Stand und Gang des Verfahrens vgl. hier.
- Gesetzentwurf der Staatsregierung zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst in Bayern, LT-Drs. 17/6577. Stichworte: Umsetzung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe zum öffentlichen Dienst in Bayern; Änderungen des BayBG, BayRiG, BayBesG, LlbG; weitere Flexibilisierung des Freistellungsjahrs; Aufhebung des Verbots, Altersteilzeit im Blockmodell und Antragsruhestand zu kombinieren; Zulassung einer (weiteren) familienpolitischen Beurlaubung zur Pflege von Angehörigen; Gehaltsvorschuss bei Pflege naher Angehöriger; Berücksichtigung der Pflegezeit bei der laufbahnrechtlichen Dienstzeit und Ausnahme vom Beförderungsverbot.
Zum aktuellen Stand und Gang des Verfahrens vgl. hier.
In 2. Lesung wurden behandelt und
- beschlossen: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Rechtsvorschriften, LT-Drs. 17/2820. Der Bayerische Landtag hat als Zeitpunkt des Inkrafttretens den 01.06.2015 und das Gesetz ansonsten ohne inhaltliche Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Staatsregierung beschlossen. Stichworte: Anpassung des BayVwVfG an Regelungen des VwVfG zum Planfeststellungsverfahren; frühe Öffentlichkeitsbeteiligung; öffentliche Bekanntmachungen im Internet; dynamische statt statische Verzinsung; fakultatives Widerspruchsverfahren auch bei Rundfunkabgaben.
Zum aktuellen Stand und Gang des Verfahrens vgl. hier.
- beschlossen: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes, des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften, LT-Drs. 17/5205. Der Bayerische Landtag hat als Zeitpunkt des Inkrafttretens im Wesentlichen den 01.06.2015 und das Gesetz ansonsten ohne inhaltliche Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Staatsregierung beschlossen.
Zum aktuellen Stand und Gang des Verfahrens vgl. hier.
- beschlossen: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes, LT-Drs. 17/3262. Der Bayerische Landtag hat das Gesetz mit Änderungen (diese betreffen Art. 50 BaySchFG) gegenüber dem Gesetzentwurf der Staatsregierung beschlossen. Stichworte: Schülerbeförderung zu M-Klassen außerhalb des Sprengels; Anpassung Fortschreibungsfaktor für die Gastschulbeitragspauschalen; Finanzierung privater Grund- und Mittelschulen.
Zum aktuellen Stand und Gang des Verfahrens vgl. hier.
Bayerischer Landtag, 45. Plenarsitzung v. 19.05.2015 (vollständige Tagesordnung)
Ass. iur. Klaus Kohnen; Foto: (c) Volker Werner – Fotolia.com