Gesetzgebung

BFH: Entschädigung für ein verzögertes finanzgerichtliches Verfahren – Anforderung an den Klageantrag bei einer Entschädigungsklage

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Sachgebiet: Sonstiges Recht (Prozessrecht) / BFH X K 6/14 – Urteil vom 02.12.2015 / Leitsatzentscheidung

Leitsätze:

  1. NV: Der BFH hält an seiner bisherigen Rechtsprechung zur Überprüfung der angemessenen Verfahrensdauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens fest.
  2. NV: Um das Erfordernis eines ausreichend bestimmten Klageantrags bei einer Entschädigungsklage zu erfüllen, muss ein Kläger die für die Bemessung der Höhe des Anspruchs erforderlichen Tatsachen benennen und die Größenordnung der geltend gemachten Entschädigung (etwa einen Mindestbetrag) angeben.

Redaktionelle Hinweise

Zum Thema „Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer“ vgl. auch hier, insbesondere: