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StMFLH: Über 180 Millionen Euro für Nürnberg

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Nürnberg erhält höchste Schlüsselzuweisungen aller bayerischen Kommunen (+ 4,5 Prozent im Vergleich zu 2015). Ganz Mittelfranken erhält 537 Millionen Euro

Nürnberg erhält 2016 mit 181 Millionen Euro die höchsten Schlüsselzuweisungen aller bayerischen Kommunen im kommunalen Finanzausgleich“, teilte Finanzminister Dr. Markus Söder heute mit.

Im Vergleich zu 2015 erhöhen sich die Zuweisungen für Nürnberg um 7,85 Millionen Euro (+ 4,5 Prozent). Nach Mittelfranken fließen insgesamt 537 Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen. Das ist eine Steigerung von 33,5 Millionen Euro (+ rd. 6,7%) und damit der höchste Zuwachs unter allen Regierungsbezirken. Die kreisangehörigen Gemeinden und Landkreise in Mittelfranken profitieren mit rund 264 Millionen Euro. Das ist sogar ein sattes Plus von über neun Prozent!

Insgesamt steigen die Schlüsselzuweisungen im kommunalen Finanzausgleich 2016 um drei Prozent auf einen neuen Rekordwert von erstmals über 3,2 Milliarden Euro an. Die Schlüsselzuweisungen stellen die größte Einzelleistung im kommunalen Finanzausgleich dar. Sie haben die Aufgabe, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken und Unterschiede in der Steuerkraft der Kommunen abzumildern. Ab dem kommenden Jahr werden Steuereinnahmen aus der Grund- und Gewerbesteuer in höherem Umfang berücksichtigt als bisher. Im Ergebnis kommt das vor allem finanzschwachen Gemeinden mit geringeren eigenen Einnahmen zugute. Zusätzliche Unterstützung erhalten strukturschwache Kommunen unter anderem durch den Demografiefaktor und den Strukturschwächeansatz für Gemeinden mit hohen Arbeitslosenzahlen bei niedriger Steuerkraft. Erstmals werden außerdem auch Aufwendungen der Gemeinden im Zusammenhang mit Kindertageseinrichtungen berücksichtigt. Gemeinden mit vielen Kindern in Tageseinrichtungen erhalten so eine stärkere finanzielle Unterstützung des Freistaats. Begleitet wird die Reform der Schlüsselzuweisungen durch eine Erhöhung der Mittel bei den Stabilisierungshilfen und bei den Investitionspauschalen um jeweils 30 Millionen Euro auf dann 150 bzw. 406 Millionen Euro.

StMFLH, Pressemitteilung v. 11.12.2015