Gesetzgebung

Landtag: Innenausschuss befasst sich mit geplanten Änderungen im Kommunalwahlrecht

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Das Innenministerium will das Kommunalwahlrecht optimieren. Nach den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen im Jahr 2014 evaluierte das Ressort von Staatsminister Joachim Herrmann zusammen mit Wahlbehörden, Spitzenverbänden sowie Fachleuten aus der Praxis das bisherige Vollzugsverfahren und trug über 300 Änderungsvorschläge zusammen. Ministerialdirigent Michael Ziegler stellte dem Innenausschuss jetzt in seinem Bericht die geplanten Gesetzesänderungen vor.

Grundsätzlich verzeichnet das Innenministerium einen Rückgang der Wahlbeteiligung und eine Zunahme bei den Briefwählern.

Das führte dazu, dass in einigen Stimmbezirken weniger als 50 Wähler an der Urnenabstimmung teilnahmen“, erklärte Ziegler.

Dadurch können die abgegebenen Stimmen unter Umständen den Wahlberechtigten zugeordnet werden. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses sollen die Stimmzettel daher zukünftig wie bei der Briefwahl zusammen mit denen eines anderen Stimmbezirks ausgewertet werden.

Ein weiteres Problem ist die Behandlung von Briefwahlstimmen, wenn der Wähler nach dem Absenden seiner Unterlagen verstorben ist oder seinen Lebensmittelpunkt nicht mehr im Wahlkreis hat. Auf kommunaler Ebene waren solche Stimmen bislang ungültig, weil der Wähler am Wahltag offiziell nicht mehr wahlberechtigt ist. Auf Landesebene hingegen wird die Stimme trotz Tods oder Umzugs gewertet.

Bei der Evaluierung wurde mehrfach vorgeschlagen, die Regelung an die für die Landtagswahlen anzugleichen“, betonte Ziegler.

Änderungsbedarf sieht das Ministerium auch beim aktuell geltenden Verbot der sogenannten Beschränkung der Nachwahl. Nach der Wahlmanipulation in Geiselhöring im Jahr 2014 beispielsweise musste unter großem zeitlichen und finanziellen Aufwand die gesamte Wahl im Landkreis Straubing-Bogen wiederholt werden. Zukünftig soll die Nachwahl nur noch in der betroffenen Kommune stattfinden.

Die SPD-Fraktion befürchtet in diesem Fall aber „Wahlbetrug“, weil Bürger bereits die anderen Ergebnisse kennen und sich absprechen könnten – dies wurde in der anschließenden Aussprache deutlich.

Die bringen dann ihre Briefwahlunterlagen ins Wirtshaus und füllen sie gemeinsam aus“, kritisierte Harry Scheuenstuhl (SPD).

Joachim Hanisch (FREIE WÄHLER) befürwortete hingegen die geplante Änderung. Außerdem forderte er wegen der vielen ungültigen Stimmen, die Briefwahl zu vereinfachen und die Möglichkeit zur Freistellung von Schülern als Wahlhelfer bekannter zu machen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich zur Beschränkung der Nachwahl „noch keine abschließende Meinung“ gebildet, wie Jürgen Mistol erklärte. Die meisten Vorschläge des Innenministeriums, so der Grünen-Politiker, seien schlüssig. Die Opposition will daher keine eigenen Gesetzesentwürfe einbringen, sondern den Gesetzentwurf der Staatsregierung dazu abwarten.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 03.02.2016 (von David Lohmann)

Redaktioneller Hinweis: Auf der Plenarsitzung des Bayerischen Landtags v. 02.02.2016 standen ebenfalls Gesetzesänderungen mit Wahlrechtsbezug auf der Tagesordnung. Die SPD-Fraktion brachte einen „Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung, des Landeswahlgesetzes und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes – Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre bei Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden“ ein, die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen „Gesetzentwurf zur Verbesserung der Beteiligung Jugendlicher an demokratischen Entscheidungsprozessen – Jugendbeteiligungsgesetz“. Vgl. diesbezüglich auch die Stellungnahme aus dem StMI (die genannten Gesetzentwürfe nebst Pressemitteilungen der Fraktionen sind dort verlinkt).