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Landtag: Tierheime, Welpentransporte und Katzenkastrationen auf Agenda des Umweltausschusses

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Der Umweltausschuss hörte in seiner Sitzung Experten zu den Themen bayerische Tierheime, illegale Welpentransporte und Katzenkastrationen. Der Tierschutz fand in der Vergangenheit zu wenig Beachtung im Ausschuss, so ist die Meinung der Opposition. Der Redebedarf war auf jeden Fall groß – bei den Tierschutzexperten und den Abgeordneten. Im Verlauf der Sitzung wird klar, dass es den Tierheimen und Tierschutzverbänden vor allem an zwei Dingen mangelt: an Geld und an gesetzlichen Vorgaben. Kein Mangel besteht hingegen bei der Anzahl der zu betreuenden Tiere. Das birgt Probleme. Die Ausschussmitglieder nutzten die Anwesenheit der Experten aus, um Fragen zu stellen.

Drei Stunden, drei Themen – im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz gab es heute eine Anhörung zu den Themen Situation in bayerischen Tierheimen, Welpentransporten und Katzenkastrationen. Wer nette Geschichtlein über Katzenbabys und Hundewelpen erwartete, wurde bald enttäuscht: Den Tierheimen geht es schlecht. Das stellten die Experten klar dar:

Unser Hauptproblem sind marode Gebäude, die bald zusammenfallen“, erklärte Sabina Gaßner vom Tierschutzverein Augsburg. „Unsere Vogelhaltung ist unter aller Sau!“

Auch die übrigen geladenen Gäste schilderten die Situation der Tierheime ähnlich drastisch:

Die Situation hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verschlechtert“, sagte beispielsweise Evelyn Ofensberger vom Deutschen Tierschutzbund.

Viele Tierheime hätten in den letzten Jahren von ihren Rücklagen gelebt. Die Finanzkrise treffe die Tierheime gleich in zweierlei Hinsicht – zum einen werden immer mehr Tiere aus finanziellen Gründen abgegeben, zum anderen brechen die Spenden merklich zusammen. Ohne ehrenamtliche Mitarbeiter sei die Arbeit in den Tierheimen gar nicht mehr zu schaffen.

Ich kann das nicht mehr hören“, warf Rosi Steinberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ein. „Wir können nicht ständig staatliche Aufgaben von Ehrenamtlichen ausführen lassen.“

Tierheime übernehmen kommunale Aufgaben

Und tatsächlich übernehmen die Tierheime mit der Unterbringung von Fundtieren und beschlagnahmten Tieren eine Aufgabe, die andernfalls den Gemeinden als Fundbehörde zufallen würde. Unter den Neuankömmlingen im Tierheim sind rund 70 Prozent gefundene oder beschlagnahmte Tiere und nur 30 Prozent werden von ihren Besitzern im Tierheim abgegeben (Stand 2005). Die Kommunen zahlen dafür im Schnitt eine Kostenerstattung von 25 Prozent der Gesamtkosten an die Tierheime. Das ist aber von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Unterschiedlich sind auch die Zahlungsmodalitäten. Einige Gemeinden zahlen eine Kostenpauschale, die sich an der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde orientiert, manche Gemeinden rechnen für jedes Tier einzeln ab, manche Gemeinden zahlen auch gar nichts. Auch „der Freistaat Bayern tut beschämend wenig“, wie es Sabina Gaßner ausdrückte. Mit 331 000 Euro pro Jahr werde die Reptilienauffangstation staatlich gefördert, entgegnete Dr. Ulrike Marschner vom bayerischen Umweltministerium, die wie Claudia Drescher vom bayerischen Gemeindetag die öffentliche Verwaltung vertrat.

Alle sind für eine Pauschale – aber wie hoch soll die sein?

Wie kann die finanzielle Situation der Tierheime denn nun verbessert werden? – Diese Frage stellten Rosi Steinberger und Anton Kreitmair (CSU) an die Experten. Alexander Flierl (CSU) wollte wissen, was für gesetzliche Regelungen geschaffen werden müssten, um die Kommunen zur Wahrnehmung ihrer Verpflichtung zu bringen. Die Antwort der Experten war klar: Es müssten zunächst Vollzugshinweise geschaffen werden – die Gemeinden sollen sich in Zukunft ihrer Pflicht nicht entziehen können. Bei der Kostenübernahme sprach sich der Großteil der Experten und auch der Abgeordneten für eine Kostenpauschale aus. Die Vorteile der Pauschale benannte Tessy Lödermann, ehemaliges Mitglied des Landtags und jetzt Vorsitzende des Tierschutzvereins Garmisch-Partenkirchen: Bei der Pauschale komme es im Gegensatz zur Einzelabrechnung zu weniger Streitigkeiten zum Beispiel über die Notwenigkeit einer tierärztlichen Behandlung. Die Pauschale biete den Tierheimen Planungssicherheit und verursache weniger Bürokratie. Über die Höhe der Pauschale bestand weniger Einigkeit: Herbert Woerlein (SPD) stellt sich eine Kostenpauschale von 1 Euro + X pro Einwohner und Jahr vor. Mindestens 1 Euro forderte auch Tessy Lödermann. Claudia Drescher hingegen „kann heute keinen Betrag in den Raum stellen“. Die Angaben, was ein Tier in der Unterbringung pro Tag kostet, variieren stark zwischen 7 Euro und 15 Euro beispielsweise für einen Hund. Zudem kommt, dass es auch kleine Gemeinden gibt, in denen nicht ein einziges Fundtier im Jahr aufgegriffen werde. Hier eine pauschale Lösung zu fordern sei falsch. Fordern könne man diese ohnehin nicht. Man könne höchstens eine Empfehlung aussprechen.

Staatliche Fonds gefordert

Doch auch der Staat solle seinen finanziellen Beitrag leisten, forderte Susann Biedefeld (SPD). Schließlich werden viele Kosten in den Tierheimen durch staatliche Vorgaben erst verursacht. Diese Vorgaben kennt Andreas Brucker vom Deutschen Tierschutzbund gut: Ein Tier darf nur vermittelt werden, wenn es gesund ist. Für Neuankömmlinge bestünden strenge Quarantäne-Bestimmungen. Manche Tiere können erstmal gar nicht vermittelt werden, wenn zum Beispiel bei einer Wegnahme ein Verfahren gegen den ehemaligen Tierhalter noch nicht abgeschlossen ist und auch Fundtiere dürfen zunächst nicht vermittelt werden, weil sich ein Besitzer ja vielleicht doch noch melden könnte. Benno Zierer (FREIE WÄHLER) sieht vor allem für die Sanierung von Tierheimen staatliche Gelder unabkömmlich, sagte aber gleichzeitig, dass mit diesen Geldern auch verantwortungsbewusst umgegangen werden müsse und die Aufwendungen transparent dargestellt werden müssten. Evelyn Ofensberger fordert vom Staat zwei Fonds: Einen Investitionsfond für Baumaßnahmen und einen Nothilfefond für besondere Fälle, beispielsweise, wenn auf einen Schlag über hundert Hunde beschlagnahmt werden müssen, wie unlängst in Niederbayern geschehen. Auf einen solchen Nothilfefond könnte auch zurückgegriffen werden, wenn Tiere aus illegalen Welpentransporten auf die Tierheime verteilt werden müssen. Diese Art von Tiertransporten sei keine Seltenheit. Vor allem in Osteuropa gebe es viele so genannte Vermehrerstellen – alleine in Tschechien und in der Slowakei sind 35 000 solcher Betriebe bekannt.

Illegale Welpentransporte

Abnehmer für die dort geborenen Hunde finden sich vor allem in Belgien und in Spanien. Das heißt, die Tiere passieren bei ihrer Lieferung an die Kunden den Freistaat Bayern.

Diese Welpentransporte sind massiv illegal“, sagte Andreas Brucker.

Die Papiere seien oftmals gefälscht, die Tiere verfügten oft nicht über den nötigen Impfschutz und seien darüber hinaus ohnehin zu jung für die Trennung zur Mutter.

Werden solche Transporte aufgespürt, werden die Tiere auf die naheliegenden Tierheime verteilt. Die Kostenübernahme ist dabei nicht geregelt – Hintermänner sind schwer zu fassen, eine Rückführung in die Herkunftsländer ausgeschlossen.

Das würde den Tod der Tiere bedeuten“, sagte Brucker.

Dr. Ulrike Marschner räumte ein, dass es hier Gesetzeslücken gibt, aber Bayern habe keine Möglichkeit im Ausland aktiv zu werden und die Welpentransporte zu verhindern. Das müsse auf höherer Ebene zur Sprache kommen. Das sieht auch Brucker so:

Das Innen- oder das Außenministerium des Bundes muss hier an seine EU-Partner herantreten“.

100 000 verwilderte Katzen in Bayern

Auch beim dritten Thema der Ausschusssitzung, der Katzenkastration „gibt es mal wieder ein Vollzugsproblem“, bemerkte Rosi Steinberger. Die Experten berichteten von einer steigenden Anzahl verwilderter Katzen und sehen als einzige Möglichkeit zur Verringerung der Population eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen. Tessy Lödermann nannte eine Zahl von ungefähr 100 000 verwilderten Katzen in Bayern und bezifferte die Kosten für eine Kastration auf rund 90 Euro für einen Kater und etwa 100 Euro für die Sterilisation einer Katze. Eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen könnte festgelegt werden – die Landkreise haben eine entsprechende Ermächtigung vom Freistaat Bayern bekommen.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 21.04.2016 (von Ina Friedl)

Redaktioneller Hinweis: Vgl. auch die Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetags zum Thema „Tierheime“.