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Staatskanzlei: Ministerrat legt Eckpunkte zur künftigen europäischen Struktur- und Investitionspolitik fest

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Zentrales Anliegen: Auch in Zukunft angemessene Förderung für Bayern / Europaministerin Dr. Beate Merk mit Einbringung gegenüber Bund und EU beauftragt

Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Europaministerin Dr. Beate Merk Eckpunkte zur Ausgestaltung der europäischen Struktur- und Investitionspolitik von 2021 bis 2027 festgelegt. Hintergrund ist das Auslaufen der aktuellen Förderperiode für die europäische Struktur- und Investitionsförderung Ende 2020. Mit ihrer frühzeitigen Positionierung will die Staatsregierung bayerische Anliegen rechtzeitig in die Diskussion auf Bundes- und Europaebene einbringen. Ministerin Dr. Beate Merk wurde vom Ministerrat hiermit federführend beauftragt.

Merk: „Die europäische Struktur- und Investitionspolitik spielt eine zentrale Rolle für Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und soziale Strukturen in Europa. Im Gegensatz zu kurzfristigen Krisenbewältigungsmechanismen können damit wichtige gesamteuropäische Ziele verfolgt werden, die einen längeren politischen Atem erfordern.“

Zentrales Anliegen ist eine angemessene Struktur- und Investitionsförderung für Bayern auch in der Zukunft.

Europaministerin Merk: „EU-Strukturförderung ist auch in stärker entwickelten Regionen wie Bayern notwendig. Denn auch in ‚reichen‘ Regionen sind nicht alle Teilregionen gleich reich. Der europäische Kohäsionsgedanke muss auch auf der regionalen Ebene gelten und unterstützt werden.“

Für die Ausgestaltung der neuen Förderperiode sind nach Ansicht der Staatsregierung folgende Maßstäbe anzusetzen:

  • Bedarfsgerechte Förderung für alle Regionen Europas: Auch besser entwickelte Regionen Europas bedürfen weiterhin einer Förderung, um ihre Rolle als Lokomotiven für weniger gut entwickelte Regionen wahrnehmen zu können.
  • Stärkung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit: Hier ist für Bayern einerseits die Stärkung der bayerisch-tschechischen Grenzgebiete von Bedeutung. Andererseits ist das starke Engagement Bayerns in den makroregionalen europäischen Strategien (Alpenstrategie, Donaustrategie) entsprechend zu würdigen.
  • Europäische Strategie in regionaler Verantwortung: Die bisherige Ausgestaltung der europäischen Strukturförderung als strategisch-investive, ergebnisorientierte Projektförderung in geteilter Mittelverwaltung ist beizubehalten.
  • Wahrung von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit: Eigene regionale Schwerpunktsetzungen müssen möglich bleiben, eine Vorabreservierung von Budgets oder Förderverantwortlichkeiten für Teilräume sollte unterbleiben.
  • Mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie: Es muss ein angemessenes Verhältnis von Verwaltungsaufwand und Fördersumme bestehen.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 26.04.2016