Gesetzgebung

BMI: Deutschland setzt Grenzkontrollen zu Österreich fort

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Der Rat der Europäischen Union hat heute den Weg für zeitlich befristete Kontrollen an den Binnengrenzen frei gemacht.

Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt für die Sicherheit in Europa und für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland“, erklärte Bundesinnenminister de Maizière hierzu.

Der heutige Beschluss geht auf eine Initiative des Bundesinnenministers gegenüber der Europäischen Kommission zurück. Das europäische Recht verfügt jetzt über einen effektiven Krisenmechanismus, der einen wirksamen Schutz der europäischen Grenzen ermöglicht. Deutschland, Dänemark, Norwegen, Österreich und Schweden können temporäre Grenzkontrollen an ihren Binnengrenzen für einen Zeitraum von sechs Monaten durchzuführen.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat auf dieser Grundlage entschieden, die Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze fortzusetzen. Er erklärt hierzu:

Ich habe auf Grundlage der heutigen Entscheidung aus Brüssel angeordnet, die Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze lageangepasst, sichtbar und effektiv für bis zu sechs Monate fortzusetzen. Zurückweisungen werden wie bisher erfolgen. Zugleich dienen die Kontrollen auch der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und anderer Formen schwerer Kriminalität.

Effektiver Grenzschutz besteht aus zwei Komponenten: Schutz der Binnen- und Schutz der Außengrenzen. Solange der Außengrenzschutz nicht wirksam funktioniert, brauchen wir nationale Grenzschutzmaßnahmen, um Recht und Ordnung zu gewährleisten. Die Bundespolizei wird mit den Grenzkontrollen maßvoll umgehen und die Belange eines möglichst reibungslosen Verkehrs berücksichtigen. Ohne Einschränkungen sind Grenzkontrollen aber nicht durchzuführen. Dafür bitte ich im Interesse von Sicherheit und Ordnung um Verständnis.“

BMI, Pressemitteilung v. 12.05.2016

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