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BayVGH: Beihilfefähigkeit – Methodisch notwendiger Bestandteil einer zahnärztlichen Leistung

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Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BayVGH 14 BV 15.527 – Urteil vom 06.06.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

Bei einer Eingliederung eines Klebebrackets mittels Adhäsivtechnik sind neben Aufwendungen für Leistungen nach GOZ-Nr. 6100 auch Aufwendungen für Leistungen nach GOZ-Nr. 2197 beihilfefähig.