Gesetzgebung

Bundesrat: Änderung StGB – Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr – Einbringung

Auf Initiative der Länder NRW, Hessen, Bayern, Bremen hat der Bundesrat auf seiner 948. Sitzung am 23.09.2016 beschlossen, den „Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr“ einzubringen (in geänderter Fassung gegenüber der Ausgangs-Initiative).

Der Gesetzentwurf zielt auf den verbesserten Schutz Unbeteiligter vor den Gefahren illegaler Autorennen. Hierzu soll u.a. im Strafgesetzbuch (StGB) ein neuer Straftatbestand (§ 315d StGB) der Veranstaltung von beziehungsweise der Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen eingeführt werden, der an die Stelle der bisherigen Bußgeldtatbestände tritt.