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BMWi: CETA – BVerfG gibt Grünes Licht

Das BVerfG hat heute im Eilverfahren entschieden, dass die Bundesregierung CETA im Ministerrat zustimmen kann. Damit ist auch der Weg frei für eine Unterzeichnung von CETA durch Deutschland. Das Gericht hat die außenpolitische Bedeutung des Abkommens für Deutschland und die gesamte Europäische Union hervorgehoben.

Bundeswirtschaftsminister Gabriel: „Das BVerfG hat den Weg für CETA frei gemacht. Das begrüße ich sehr. CETA ist ein modernes Handelsabkommen, mit dem wir die Globalisierung gestalten und hohe Standards für die Umwelt, Verbraucher und Arbeitnehmer verankern können. In einer ausführlichen mündlichen Verhandlung und Anhörung der Beschwerdeführer wurden die verschiedenen Argumente intensiv geprüft. Die Zielsetzung der Auflagen des Gerichts teilen wir uneingeschränkt und werden sie umsetzen.“

In der mündlichen Verhandlung hat das BVerfG vor allem die Reichweite der Befugnisse der in CETA vorgesehenen Ausschüsse erörtert und wie die vorläufige Anwendung des Abkommens beendet werden könnte, wenn die Ratifizierung in Deutschland endgültig scheitern sollte.

Das BVerfG hat deshalb entschieden,

  • dass ein Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung nur die Bereiche umfassen wird, die in der Zuständigkeit der Europäischen Union liegen (EU-Only),
  • dass bis zu einer Entscheidung des BVerfG in der Hauptsache die Mitgliedstaaten ausreichenden Einfluss auf die Beschlüsse der CETA-Ausschüsse bekommen müssen,
  • dass die Bundesregierung erklärt, dass sie die vorläufige Anwendung beenden kann, wenn die Ratifizierung in Deutschland scheitern würde.

Diese Forderungen entsprechen der Haltung und Rechtsauffassung der Bundesregierung und werden nun von ihr entsprechend umgesetzt.

BMWi, Pressemitteilung v. 13.10.2016

Redaktioneller Hinweis: Meldungen und Stellungnahmen im Kontext des Urteils.