Gesetzgebung

Landtag: Änderungsbedarf Polizeiaufgabengesetz (PAG) aus dem Urteil des BVerfG v. 20.04.2016

Der Bayerische Landtag hat am 26.10.2016 (LT-Drs. 17/13851 [PDF]) beschlossen:

„Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Hinblick auf das Urteil des Ersten Senats des BVerfG vom 20.04.2016 (Az.: 1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09) dem Landtag zu berichten, ob und wenn ja, welcher Änderungsbedarf sich aus der Verwerfung einzelner Regelungen zu Ermittlungs- und Überwachungsbefugnissen sowie Regelungen zur Datennutzung und -übermittlung der §§ 20g, 20h, 20j, 20k, 20l, 20m, 20u, 20v, 14 des Bundeskriminalamtgesetzes und aus den weiteren Feststellungen in der Entscheidung hinsichtlich der von der Verfassung an polizeiliche Ermittlungs- und Überwachungsbefugnisse und Datennutzungs- und -übermittlungsvorschriften zu stellenden Anforderungen im Hinblick auf die Datenerhebungsbefugnisse der Bayerischen Polizei nach den Art. 33, 34, 34a bis c, 34d und die Datenübermittlungsvorschriften nach Art. 40 ff. des Polizeiaufgabengesetzes ergibt.“

Dem Beschluss liegt ein Antrag der SPD zu Grunde (LT-Drs. 17/11821 v. 08.06.2016 [PDF]).

Ass. iur. Klaus Kohnen