Gesetzgebung

GVBl. (20/2016): Bayerische Luftreinhalteverordnung (BayLuftV) verkündet

Die Bayerische Verordnung zur Verbesserung der Luftqualität in Luftreinhaltegebieten (Bayerische Luftreinhalteverordnung – BayLuftV) v. 20.12.2016 wurde am 27.12.2016 verkündet (GVBl. S. 438). Sie tritt überwiegend am 01.01.2017 in Kraft. Die neue Verordnung nimmt die Emissionen mobiler Baumaschinen in den Blick. § 1 der Verordnung enthält Begriffsbestimmungen, § 2 statuiert ein Verbot emissionsstarker Baumaschinen in Luftreinhaltegebieten, § 2a gestattet Ausnahmen, § 3 legt Ordnungswidrigkeiten fest. § 3a beinhaltet eine Änderung der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen. Die Verordnung tritt am 01.01.2017 in Kraft; lediglich § 3 (OWis) tritt am 01.01.2018 in Kraft.

  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen