Gesetzgebung

GVBl. (20/2016): Finanzausgleichsänderungsgesetz 2017 verkündet

Das Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2017) v. 20.12.2016 wurde am 27.12.2016 verkündet (GVBl. S. 436). Es tritt am 01.01.2017 in Kraft.

Stichworte: Insgesamt wächst der kommunale Finanzausgleich 2017 gegenüber 2016 um € 260,3 Mio. (+3,0%) auf rd. € 8,82 Mrd. Nach Abzug des Kommunalanteils an den Kosten der Krankenausfinanzierung und der Bundesleistungen nach dem Entflechtungsgesetz steigen die reinen Landesleistungen 2017 im Vergleich zu 2016 um € 249,3 Mio. (+3,1%) auf rd. € 8,32 Mrd. Die Schlüsselzuweisungen steigen um € 63 Mio. auf nunmehr € 3,29 Mrd. Die Zuweisungen nach Art. 10 FAG für Schul- und Kindertageseinrichtungen steigen um € 70 Mio. auf € 500 Mio. (+16,3% gegenüber 2016). Die sog. Pro-Kopf-Zuweisungen nach Art. 7 FAG zur Erfüllung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, 1999 letztmalig erhöht, steigen um über 7% auf insgesamt € 462 Mio. Das Gesetz tritt am 01.01.2017 in Kraft getreten.

Weitere Informationen

  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen