Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes v. 20.12.2016 wurde am 27.12.2016 verkündet (GVBl. S. 427). Es tritt am 01.01.2017 in Kraft.
Stichworte: Neuregelung der Gremienbesetzung von BR und BLM (Reaktion auf BVerfG-Urteil zum ZDF-StV); Erhöhung der Zahl der Mitglieder von Rundfunk- und Medienrat um jeweils 3 Mitglieder (hinzukommen jeweils ein Vertreter oder eine Vertreterin der Migranten, der Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen sowie aus dem Bereich Freizeit, Tourismus, Gastronomie und Hotel); neue Gleichstellungsregeln; Karenzzeit beim Ausscheiden aus dem Amt; Transparenz der Gremienarbeit: Sitzungen grds. öffentlich, elektronische Veröffentlichung wesentlicher Ergebnisse; gesetzliche Regelung des Auskunftsanspruchs des BR-Rundfunkrats gegenüber Intendant und Verwaltungsrat und seines Einsichtsrechts in Unterlagen; Vertretung der freien Mitarbeiter beim BR.
- Genaueres (redaktionelle Beiträge): Vgl. den Gesetzentwurf der Staatsregierung nebst Beschlussempfehlung mit Bericht.
Weitere Informationen
- Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen: hier.
- Vorgangsmappe des Landtags: hier.
Ass. iur. Klaus Kohnen