Gesetzgebung

GVBl. (20/2016): Haushaltsgesetz 2017/2018 (HG 2017/2018) verkündet

Das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 (Haushaltsgesetz 2017/2018 – HG 2017/2018) v. 20.12.2016 wurde am 27.12.2016 verkündet (GVBl. S. 399). Es tritt am 01.01.2017 in Kraft.

Stichworte: Der Ansatz für Einnahmen und Ausgaben wird für 2017 auf rd. € 58,653 Mrd. und für 2018 auf rd. € 60,091 Mrd. festgestellt. Der Haushalt wird 2017 und 2018 erneut ohne Nettoneuverschuldung ausgeglichen. Abbau der Staatsverschuldung durch Tilgung i.H.v. € 1 Mrd. (€ 500 Mio. jeweils). Für den kommunalen Finanzausgleich 2017 sind rd. € 8,82 Mrd. veranschlagt, an Zahlungen im Zuge des Länderfinanzausgleichs rd. € 12,4 Mrd. In den Haushalt sind bereits Mittel eingestellt, um den Tarifabschluss im Bereich des TV-L zeit- und inhaltsgleich auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Die Art. 9 bis 12 des Gesetzes enthalten Änderungen des BayBesG, BayBeamtVG, der BayZulV und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG).

Weitere Informationen

  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen