Gesetzgebung

Staatskanzlei: Bayerisches Sofortprogramm Innere Sicherheit [Änderung PAG und BayDSG angekündigt]

Innenminister Joachim Herrmann: „Andere reden, wir handeln“ / Änderung des Polizeiaufgabengesetzes für engere Überwachung von Gefährdern/ Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: „Ausbau der Staatsschutzabteilungen der Staatsanwaltschaften sowie kombinierte Straf- und Abschiebungshaft in Passau“ / Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Auch der Bund muss Weichen für mehr Sicherheit stellen“

Die Staatsregierung hat heute das Bayerische Sofortprogramm Innere Sicherheit beschlossen. Damit unterstützt und bekräftigt der Ministerrat die von der Mehrheitsfraktion im Bayerischen Landtag in Kloster Banz beschlossene Resolution zur Inneren Sicherheit. Das Sofortprogramm besteht aus zahlreichen Maßnahmen, die in Landeszuständigkeit liegen und nun von den zuständigen Ressorts der Staatsregierung umgesetzt werden.

Innenminister Joachim Herrmann:

„Andere reden, wir handeln. Wir ergänzen das Polizeiaufgabengesetz, verbessern die Schutzausstattung von Polizisten, stocken Observationseinheiten von Polizei und Verfassungsschutz auf und bauen die polizeiliche Videoüberwachung aus.“

Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback ergänzte:

„Bei den Staatsanwaltschaften bauen wir die Staatsschutzabteilungen aus – auch unter Einbindung der zum Jahresbeginn neu gegründeten Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus. Zudem errichten wir eine bundesweit einzigartige kombinierte Einrichtung zum Vollzug von Straf- und Abschiebungshaft in Passau.“

Bayern will sein Polizeiaufgabengesetz (PAG) um eine präventiv-polizeiliche Befugnisregelung für eine offene elektronische Aufenthaltsüberwachung, eine sog. „elektronische Fußfessel“ ergänzen.

Herrmann: „Gefährder sollen künftig von der Polizei schon frühzeitig überwacht werden können. Wir setzen hier neue Maßstäbe im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus.“

Ebenso soll das PAG so erweitert werden, dass Extremisten und Gefährder leichter in Sicherheitsgewahrsam genommen werden können. Durch die Änderung des PAG und des Bayerischen Datenschutzgesetzes sollen künftig die Speicherfristen für Videoaufzeichnungen auf zwei Monate verlängert werden.

Innenminister Herrmann kündigte an, dass auch Schutzausstattung und Bewaffnung der Sicherheitsbehörden weiter konsequent verbessert werden. Auch für eine weitere personelle Aufstockung der Observationseinheiten von Polizei und Verfassungsschutz wird sich Herrmann einsetzen. Eine weitere Sofortmaßnahme Bayerns ist der Ausbau der stationären und mobilen polizeilichen Videoüberwachungsanlagen.

„Darüber hinaus wollen wir auch die technischen und rechtlichen Möglichkeiten zum Ausbau der Gesichtserkennung bei der Videoüberwachung untersuchen“, unterstrich der Innenminister.

Zu der Einrichtung in Passau betonte Bausback:

„Damit sichern wir konsequente Abschiebungen grenznah und ermöglichen gleichzeitig, dass Schleuserkriminalität effektiv dort geahndet wird, wo sie hauptsächlich geschieht. Dabei ist völlig klar: Gefährder, wie Anis Amri, sind am Besten in den Hochsicherheitsbereichen unserer Anstalten aufgehoben! Der Bund muss alles dafür tun, dass es hierfür die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen gibt.“

Wie Minister Herrmann erklärte, wird Bayern außerdem Identitäts- und Sicherheitsüberprüfungen in den Asylunterkünften vornehmen und so die durch das Bayerische Integrationsgesetz geschaffenen Änderungen im Polizeiaufgabengesetz umsetzen [red. Hinweis: vgl. hierzu Wolff, Das Bayerische Integrationsgesetz (BayIntG) – Konzeption, Inhalt und (verfassungs-)rechtliche Kontroverse, unter B. II. 2.].

Bayern wird nach den Worten von Staatskanzleichef Dr. Marcel Huber die bisherigen beiden Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen sowie weitere geeignete Asylunterkünfte als zentrale Ausreiseeinrichtungen nutzen. Außerdem will Bayern grenznahe Aufnahmeeinrichtungen im Sinne von Transitzentren schaffen. Hierzu sollen zeitnah die notwendigen Vorbereitungen in Abstimmung mit den zuständigen Bundesbehörden getroffen werden.

Das heute vom Ministerrat beschlossene Sofortprogramm nennt außerdem weiteren Handlungsbedarf auf Ebene des Bundes und der Ländergemeinschaft. Bundesratsminister Dr. Huber:

„Bayern handelt schnell und konsequent, um die Menschen bestmöglich vor Terror zu schützen. Wir fordern die anderen Länder und den Bund auf, es uns gleichzutun und die Weichen für mehr Sicherheit zu stellen. Deutschland kann sich bei der Inneren Sicherheit kein weiteres Zuwarten leisten.“

Beispiele für den Handlungsbedarf sind die Überwachung von elektronischer Kommunikation, z.B. von Chat-Diensten wie WhatsApp, die Überwachung des Inhalts von verschlüsselter Kommunikation, die Erweiterung der Auswertungsmöglichkeiten von DNA, aber auch der Optimierungsbedarf bei der Bekämpfung von Wohnungseinbruchskriminalität und Cyberkriminalität. Die Staatsregierung fordert zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit und des Datenaustauschs zwischen den Sicherheitsbehörden, mehr Härte bei der Strafverfolgung, eine Begrenzung der Einwirkungsmöglichkeiten islamistischer Organisationen in Deutschland z.B. durch das Verbot der Sympathiewerbung und einen erleichterten Einsatz der Bundeswehr im Innern zur Terrorabwehr. Auch in der Asylpolitik fordert die Staatsregierung vom Bund klaren Vorrang für die Sicherheit der Menschen in Deutschland.

Die Staatsregierung setzt darauf, ihre Forderungen in Gesprächen mit den Koalitionsparteien im Bund und im Bundesrat einzubringen.
Bundesratsminister Dr. Marcel Huber:

„Im Bund besteht akuter Handlungsbedarf. Jetzt müssen alle, die in der Bundesregierung oder im Bundesrat Verantwortung tragen, an einem Strang ziehen.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 24.01.2017

Redaktioneller Hinweis

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