Gesetzgebung

Bundesvereinigung kommunale Spitzenverbände: Anhörung zum Verpackungsgesetz – Bürgerfreundliche Wertstoffsammlung erfordert wirksame kommunale Steuerung

Die kommunalen Spitzenverbände haben anlässlich der heutigen Anhörung im Deutschen Bundestag den Entwurf für ein Verpackungsgesetz deutlich kritisiert. „Wir lehnen den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung ab, da wichtige Anliegen der Kommunen darin nicht berücksichtigt werden. Wir erwarten neben richtigen und wichtigen Verbesserungen beim Recycling vor allen Dingen auch eine einfache bürgerfreundliche Sammlung von Verpackungsabfällen in den Städten, Landkreisen und Gemeinden. Es geht uns darum, das Nebeneinander von kommunaler Haushaltsabfallentsorgung und dualen Systemen bestmöglich aufeinander abzustimmen. Diesem Ziel wird der Gesetzentwurf nicht gerecht. Vielmehr werden kommunale Steuerungsmöglichkeiten erschwert zu Gunsten der dualen Systeme und so die Abläufe unnötig verkompliziert“, erklärten die Präsidenten des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse, Ludwigshafen, des Deutschen Landkreistages, Landrat Reinhard Sager, Kreis Ostholstein, und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Roland Schäfer, Bergkamen.

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Die parallelen Sammelstrukturen von Kommunen und dualen Systemen müssten künftig zumindest möglichst reibungslos aufeinander abgestimmt werden, um für die kommunale Praxis vor Ort eine tatsächliche Verbesserung im Vergleich zur geltenden Rechtlage unter der Verpackungsverordnung zu erreichen.

„Dazu ist es erforderlich, den Kommunen praktikable und wirksame Steuerungsinstrumente an die Hand zu geben, damit sie für die haushaltsnahe Sammlung der Verpackungsabfälle durch die dualen Systeme einen klaren und rechtssicheren Rahmen vorgeben können. Wir unterstützen daher nachdrücklich die entsprechenden Änderungsvorschläge des Bundesrates, die dieser vor wenigen Wochen formuliert hat“, so die drei Präsidenten.

Dazu gehöre, die Kommunen festlegen zu lassen, wie die durchzuführende Sammlung der Kunststoff-, Metall-, Verbund- und Glasverpackungen bei Privathaushalten etwa im Hinblick auf Art und Größe der Sammelbehälter oder die Häufigkeit der Abholung zu erfolgen habe.

„Die Kommunen müssen selbst entscheiden können, wie oft die Müllabfuhr kommt und wie groß die Tonnen sein dürfen. Das ist im Sinne einer bürgerfreundlichen Abfallwirtschaft, weil die Wünsche der Bürger im Vordergrund stehen müssen. Dafür ist ganz klar die jeweilige Kommune verantwortlich“, so Lohse, Sager und Schäfer.

Die Möglichkeit der Kommunen, für die Tätigkeit der dualen Systeme einen bedarfsgerechten Rahmen im Sinne der Bürger vorzugeben, dürfe auf keinen Fall durch weitgehende Zugeständnisse an die betriebswirtschaftlichen Interessen der dualen Systeme entwertet werden.

„Das Verpackungsgesetz hilft uns nur dann weiter, wenn seine Regelungen nicht zu neuen Rechtsstreitigkeiten, sondern zu einer bestmöglichen Abstimmung zwischen den bestehenden Wertstoffsammlungen der Kommunen und der dualen Systeme führen. Wenn dies politisch aktuell nicht durchsetzbar ist, sollte das Vorhaben in die nächste Legislaturperiode verschoben werden. Eine späte Reform ist besser als eine schlechte“, stellten die Verbandspräsidenten fest.

Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (DST, DLT, DStGB), Pressemitteilung v. 20.03.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Das „Verpackungsgesetz (VerpackG)“ firmiert als Art. 1 des Gesetzentwurfs „Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen“, BT-Drs. 18/11274.
  • Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf auf seiner 953. Sitzung am 10.02.2017 im Ersten Durchgang beraten und eine Stellungnahme beschlossen (TOP 58).
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