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Bayerischer Städtetag: Unterbringung von Geflüchteten als Gemeinschaftsaufgabe – Maly: Freistaat darf Schutzsuchende nicht vor die Rathäuser schieben

In den letzten Wochen haben Schreiben von staatlichen Stellen in Rathäusern für Befremden gesorgt. Darin wird ausgeführt, dass Flüchtlinge und Asylbewerber ab ihrer Anerkennung eigentlich aus Asylunterkünften ausziehen müssten, weil sie dort als „Fehlbeleger“ gelten würden. Gefordert seien hier der freie Wohnungsmarkt und die Kommunen in ihrer Verantwortung. In der kommunalen Familie wachsen Irritationen, wenn etwa ein Landratsamt eine kreisangehörige Stadt auffordert, im Rahmen der Obdachlosenunterbringung Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber zu beschaffen. Es wird der Eindruck erweckt, dass anerkannte Asylbewerber gemäß Obdachlosenrecht auf Basis des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes zu behandeln wären.

„Dies widerspricht allen Zusicherungen der Staatsregierung. Bislang ist den Kommunen zugesagt worden, dass anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge vorübergehend in Asyleinrichtungen bleiben können, bis sie auf dem freien Markt eine Wohnung gefunden haben“, sagt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly.

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Maly: „Bislang haben Freistaat und Kommunen Hand in Hand große Herausforderungen bei der Unterbringung von Schutzsuchenden meistern können. Beide Seiten haben sich ihrer Mitverantwortung gestellt. Der Versuch staatlicher Stellen, die Wohnraumversorgung allein auf die Kommunen abzuwälzen, ist nicht sachgerecht. Es darf nicht sein, dass anerkannte Asylbewerber zum Auszug aus Asylunterkünften gedrängt werden, ohne dass eine Wohnung vorhanden ist. Letztlich würde der Staat anerkannte Schutzsuchende aus der gesicherten Obhut in die Ungewissheit entlassen und vor die Türen der Rathäuser schieben.“

Die Unterbringung darf nicht allein auf die Kommunen abgewälzt werden. Der Staat darf sich nicht seiner Mitverantwortung entziehen. Bei anerkannten Asylbewerbern und ihren nachziehenden Familienangehörigen liegen weder die Konstellationen noch die Voraussetzungen der klassischen Obdachlosigkeit vor. Städte und Gemeinden tun alles, was in ihrer Kraft steht, um anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber in Wohnungen unterzubringen. Doch die Planung und der Bau von bezahlbaren Wohnungen für einheimische und zugezogene Menschen brauchen Zeit.

Maly: „Damit der Wohnungsbau Fahrt aufnimmt, muss der Staat die Rahmenbedingungen gestalten. In einem Schreiben der Sozialministerin werden den Kommunen angebliche Pflichtaufgaben zum Wohnungsbau oder zur Anmietung von Wohnungen für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge unterstellt – dies entbehrt jeder Grundlage, denn laut Verfassung müssen Staat und Kommunen zusammen wirken. Die meisten Kommunen leisten ihren Beitrag, um anerkannte Asylbewerber in die Gemeinschaft zu integrieren und Wohnraum zu sichern. Statt pauschal die Mehrzahl der Städte und Gemeinden, die hier Vorbildliches leisten, zu kritisieren, sollte sichergestellt werden, dass eine gleichmäßige Verteilung der geflüchteten Menschen erfolgt, um Überlastungen einzelner Kommunen zu vermeiden.“

Bei ihren Anstrengungen zur Förderung von Wohnungsbau stoßen Städte und Gemeinden auf viele Hindernisse, die teilweise auch vom Staat gesetzt werden. So fehlen in vielen Städten Grundstücke zum Wohnungsbau, die Möglichkeiten zur Mobilisierung von Bauland sind beschränkt. Leider unterstützen Bund und Freistaat nicht den kostengünstigen Verkauf von ehemaligen Kasernenflächen an Kommunen oder die Mobilisierung von Bauland. Der Wohnungspakt Bayern hat gute Ansätze, schließt aber ausgerechnet kommunale Wohnungsunternehmen von einer unmittelbaren Förderung aus.

Maly: „Wenn die Kommunen Menschen unterbringen sollen, müssen die Rahmenbedingungen für die Schaffung von Wohnungen weiter verbessert werden. Förderprogramme müssen praktikabel sein. Hohe Standards, etwa beim Lärmschutz, müssen gelockert werden, um Nachverdichtungen zu erleichtern. Geschosswohnungsbau und der Verkauf von landwirtschaftlichen Grundstücken an Kommunen müssten steuerlich gefördert werden.“

Maly: „Bei der Bereitstellung von Wohnraum müssen alle mitwirken. Ohne die kommunalen Leistungen hätten Bund und Land die Herausforderungen der vergangenen Jahre nicht bewältigt. Nötig ist ein gemeinsamer Masterplan zur Integration. Der Freistaat muss zeigen, wie er sich in die Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen einbringt – dies betrifft nicht zuletzt die finanzielle Beteiligung an den Integrationskosten. Trotz der Leistungen des Freistaats bleiben hohe Belastungen in den kommunalen Haushalten stehen. Der Bayerische Städtetag wird weiterhin hartnäckig die kalte Kommunalisierung von Integrationskosten kritisieren. Der Freistaat muss die Kommunen angemessen an seinem Teil der Bundesmittel von € 6 Mrd. beteiligen. Wenn die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen sollen, sind sie auf die Mittel von Bund und Freistaat angewiesen.“

Bayerischer Städtetag, Pressemitteilung v. 11.05.2017

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