Gesetzgebung

Landtag: Landtag macht Weg frei für neues Feuerwehrgesetz (BayFwG)

In Bayern gilt ab dem 01.07.2017 ein neues Feuerwehrgesetz. Mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedete der Landtag eine Vorlage der Staatsregierung mit leichten Änderungen. Wichtigste Neuerung ist die Anhebung der Altersgrenze für aktive Feuerwehrleute von 63 auf 65 Jahre. Die weitergehende Forderung der FREIEN WÄHLER, den aktiven Feuerwehrdienst erst mit dem Renteneintrittsalter von 67 Jahren enden zu lassen, fand keine Mehrheit. Dagegen dürfen sich die Feuerwehren nun schon für Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr öffnen und damit frühzeitig in den Wettbewerb mit anderen Vereinen um Nachwuchs eintreten. In Kinderfeuerwehren sollen Jungen und Mädchen spielerisch an den Einsatzdienst herangeführt werden können. Das Eintrittsalter zur Jugendfeuerwehr bleibt bei 12 Jahren. Die SPD setzte sich mit ihrem Vorschlag zur Absenkung auf 10 Jahre nicht durch.

Hintergrund der Neuerungen ist die langsam sinkende Zahl ehrenamtlicher Einsatzkräfte bei den Feuerwehren. Derzeit sind noch gut 310.000 freiwillige Feuerwehrleute in Bereitschaft, doch der demographische Wandel, die steigende Zahl an Berufspendlern und die sinkende Bereitschaft, sich langfristig bei einer Organisation zu engagieren, stellt auch die Feuerwehren zunehmend vor Nachwuchsprobleme.

„Wir müssen jetzt die Weichen für die Zukunft stellen, um damit die Nachwuchsgewinnung nachhaltig zu sichern“, begründete Innenminister Joachim Herrmann den Gesetzesvorstoß. Mit den neuen Möglichkeiten zur Personalgewinnung – sie sieht auch die Einbeziehung behinderter Menschen z.B. als Ausbilder oder psychologische Betreuer in den Feuerwehrdienst vor –stärke man die Feuerwehren.

„Das ist ein guter Tag für die Feuerwehren in Bayern“, sagte Herrmann.

Neben den personellen Maßnahmen ermöglicht das neue Gesetz die Gründung gemeindeübergreifender Feuerwehren. Damit sollen örtlich schlagkräftigere Einheiten zusammenfinden können. Voraussetzung für eine Fusion ist die Zustimmung aller beteiligter Feuerwehrverbände. Erweitert wird zudem die Möglichkeit zur überregionalen Ausbildung auf Landkreisebene. Die ehrenamtlichen Kreisbrandräte werden in ihrer Arbeit entlastet, indem sie nun fach- oder einsatzbezogen Stellvertreter benennen können. Auf Antrag der CSU dürfen die Feuerwehren künftig bei Übungen eigenverantwortlich verkehrsregelnde Maßnahmen ergreifen. Das war bisher den zuständigen Straßenverkehrsbehörden vorbehalten. Mit dieser Neuregelung komme man einem Wunsch der Feuerwehren nach, erklärte Norbert Dünkel (CSU). Insgesamt sei das neue Gesetz ein „Beitrag zur Zukunftssicherung unserer Feuerwehren“, so Dünkel.

Lob für das Gesetz kam auch von der Opposition. Stefan Schuster (SPD) sagte, die Vorlage unterstütze die Feuerwehren dabei, aktuelle Herausforderungen zu bestehen, und löse länger bekannte Probleme. Er hätte sich in manchen Punkten aber noch mutigere Lösungen gewünscht. Als Beispiel nannte er die Kostenentlastung von Kommunen bei Löschhubschraubereinsätzen im Fall von Waldbränden. Unabhängig vom Gesetz forderte Schuster eine bessere Finanzausstattung der Feuerwehrschulen, damit diese ausreichend Lehrgänge für die Aus- und Fortbildung anbieten könnten. Jürgen Mistol (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sprach von einem „Feuerwehrgesetz aus einem Guss“. Mit den neuen Möglichkeiten der Personalgewinnung reagiere es rechtzeitig auf die nach Prognosen bis 2030 um 15% sinkende Zahl der ehrenamtlich Engagierten. Die Notwendigkeit für eine weitere Anpassung der Altersgrenzen sah Mistol nicht.

Anders war das bei Joachim Hanisch (FREIE WÄHLER). Zwar ende mit der Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre die unselige Praxis, auf das Wissen erfahrener Feuerwehrleute zu verzichten, doch sei es nicht nachvollziehbar, warum entsprechend rüstige Senioren bis 67 arbeiten sollen, aber nicht mehr bei den Feuerwehren aktiv Dienst tun dürften. Auch in der von der SPD geforderten Absenkung des Mindestalters für Jugendfeuerwehrler sah Hanisch einen Beitrag, die Feuerwehren im Ringen um Nachwuchs gegenüber anderen Vereinen konkurrenzfähiger zu machen. In seiner Grundtendenz sei das Gesetz aber zustimmungsfähig.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus dem Plenum v. 21.06.2017 (von Jürgen Umlauft)

Redaktionelle Hinweise

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.
  • Stichworte zum Gesetzentwurf: Wesentliche Änderungen betreffen die überörtliche Aus- und Fortbildung, die kommunale Zusammenarbeit, die Anhebung der Altersgrenze, Kinderfeuerwehren, die Unterstützung des Kreisbrandrats durch Kreisbrandinspektoren ohne eigenen Inspektionsbereich sowie die Ergänzung des Kostentatbestands, um auch von Sicherheitsdiensten künftig vermehrt Kostenersatz verlangen zu können. Zudem soll dem Inklusionsgedanken besser Rechnung getragen werden. Schließlich soll es Stadtbrandräten künftig gestattet sein, im Einvernehmen mit der Gemeinde Stadtbrandmeister zu bestellen; neu im Rahmen der Beschlussempfehlung: Änderungen beim Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) – Schaffung einer Rechtsgrundlage für das Aufstellen von Verkehrszeichen durch Feuerwehren und THW auch bei Übungen (und nicht nur bei tatsächlichen Einsätzen).
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.