Aktuelles

Bundesamt für Statistik: Grund- und Gewerbesteueraufkommen im Jahr 2016 um 8,2% gestiegen

©pixelkorn - stock.adobe.com

Die Gemeinden in Deutschland haben im Jahr 2016 mit rd. € 63,8 Mrd. die bisher höchsten Einnahmen aus den Realsteuern (Grundsteuer A bzw. B und Gewerbesteuer) erzielt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist das gegenüber 2015 eine Steigerung um € 4,8 Mrd. bzw. 8,2%.

Anzeige

Die Gewerbesteuer war mit € 50,1 Mrd. (+9,5%) maßgeblich an diesen Rekordeinnahmen beteiligt. In allen Bundesländern lag das Gewerbesteueraufkommen über dem Niveau des Vorjahres. Die höchste Zunahme bei den Flächenländern erzielte Sachsen-Anhalt  mit +27,3% vor Mecklenburg-Vorpommern mit +17,0%. Bei den Stadtstaaten hatte Bremen mit +32,0% den höchsten Anstieg gegenüber 2015.

Die Einnahmen aus der Grundsteuer A, die bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird, betrugen 2016 insgesamt € 0,4 Mrd. Dies war gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig mehr (+0,1%). Über die Grundsteuer B (für Grundstücke) nahmen die Gemeinden im Jahr 2016 insgesamt € 13,3 Mrd. ein und damit 3,4% mehr als 2015.

Anzeige

Die durch die Gemeinden festgesetzten Hebesätze zur Gewerbesteuer sowie zur Grundsteuer A und B entscheiden maßgeblich über die Höhe der Realsteuereinnahmen in den Gemeinden. Im Jahr 2016 lag der durchschnittliche Hebesatz aller Gemeinden in Deutschland für die Gewerbesteuer bei 400% und damit um 1 Prozentpunkt höher als im Vorjahr. Bei der Grundsteuer A stieg der Hebesatz im Jahr 2016 gegenüber 2015 um 5 Prozentpunkte auf durchschnittlich 332%. Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B nahm gegenüber 2015 bundesweit deutlich um 9 Prozentpunkte zu und lag im Jahr 2015 bei 464%.

Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise finden sich in der Fachserie 14, Reihe 10.1 „Realsteuervergleich 2016“ und in der Gemeinschaftsveröffentlichung „Hebesätze der Realsteuern im Jahr 2016“ mit Angaben für sämtliche Gemeinden Deutschlands.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bundesamt für Statistik, Pressemitteilung v. 21.08.2017