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BMI: Asylsuchende im August 2017 – Anzahl der offenen Fälle beim BAMF geht weiter rapide zurück

In den Monaten Januar bis August 2017 hat das Bundesamt über die Anträge von 480.737 Personen entschieden, 87.904 mehr (+ 22,4%) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Das Bundesamt hat die Zahl der anhängigen Verfahren von 129.467 Ende Juli 2017 auf 114.202 Ende August 2017 reduziert. Zum 31.08.2016 waren noch rd. 567.500 Verfahren nicht entschieden. In einem Jahr konnten damit über 400.000 Fälle abgebaut werden.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer für Anträge, die in 2017 gestellt und entschieden wurden, liegt aktuell bei ungefähr 2 Monaten.

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Hierzu erklärt der Bundesminister des Innern Herr Thomas de Maizière:

„Der rasche Abbau der Altverfahren beim BAMF ist ein großer Erfolg. Ebenso, wie die enorm verkürzte Verfahrensdauer bei den Neuverfahren zeigt dies, dass unsere Maßnahmen greifen. Wir haben unser Ziel erreicht, dass Asylsuchende zeitnah Gewissheit darüber haben, ob sie in Deutschland ein Aufenthaltsrecht haben: Bei Neuverfahren werden die Asylverfahren durchschnittlich innerhalb von zwei Monaten abgeschlossen. Das ist ein verlässlicher Zeitraum für das erste Ankommen und das Asylverfahren und zudem ein Zeitraum, der keine unmäßige Verzögerung für die Integration oder die Rückkehr bedeutet.“

Die Zahl der beim Bundesamt gestellten förmlichen Asylanträge, Erst- und Folgeanträge, lag im Monat August 2017 bei 18.651. Im Vormonat waren es 16.844 Erst- und Folgeanträge.

Im Monat August 2017 wurden 16.312 Asylsuchende in Deutschland registriert. Diese kamen vor allem aus Syrien, Irak und Afghanistan. Im Juli 2017 hatte die Zahl der Asylsuchenden 15.069 betragen.

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

a) Registrierte Zugänge in der Asylgesuch-Statistik

Nach der seit Januar 2017 zur Verfügung stehenden Asylgesuch-Statistik wurde im August 2017 ein Zugang von 16.312 Asylsuchenden nach Deutschland registriert. Die Hauptstaatsangehörigkeiten werden in der folgenden Tabelle dargestellt (auch im Vergleich zu den beiden vorangegangenen Monaten):

 Top-10-StaatsangehörigkeitenJuni 2017Juli 2017August 2017
Asylsuchende insgesamt12.39915.06916.312
1.Syrien2.9963.9723.893
2.Irak1.4231.6792.094
3.Afghanistan8909091.062
4.Türkei433620962
5.Nigeria508590653
6.ungeklärt527659636
7.Iran461549564
8.Somalia436537562
9.Eritrea665568545
10.Russische Föderation340400455

b) Asylentscheidungen und förmliche Asylanträge im August 2017

Im August 2017 hat das Bundesamt über die Anträge von 37.214 Personen (Vorjahresmonat: 57.058, Vormonat: 36.901) entschieden.

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7.503 Personen (20,2%) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 397 Personen (1,1%), die als Asylberechtigte nach Art. 16a GG anerkannt wurden, sowie 7.106 Personen (19,1%), die Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylG i.V.m. § 60 Abs. 1 AufenthG erhielten.

5.665 Personen (15,2%) erhielten nach § 4 AsylG subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 1.889 Personen (5,1%) Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 13.405 Personen (36,0%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 8.752 Personen (23,5%).

Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende August 2017 bei 114.202 (zum 31.07.2017: 129.467; zum 31.08.2016: 567.479).

Im August 2017 haben beim Bundesamt 18.651 Personen Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 91.331 Personen (-79,6%) gesunken. Gegenüber dem Vormonat stieg die Anzahl an Asylanträgen um 1.807 Personen (10,7%).

Hauptstaatsangehörigkeiten im August 2017 waren:

Zum Vergleich:Juni 2017Juli 2017August 2017
 1.Syrien3.2173.9444.204
 2.Irak1.5971.7262.171
 3.Afghanistan1.2431.2401.459
 4.Türkei488598877
 5.Somalia494634729
 6.Nigeria635733714
 7.Iran568599707
8.Russ. Föderation503546635
 9.Albanien523575575
10.Eritrea975742442

II. Januar bis August 2017

a) Registrierte Zugänge in der Asylgesuch-Statistik

Ausweislich der Asylgesuch-Statistik wurde im Zeitraum Januar bis August 2017 ein Zugang von 123.878 Asylsuchenden nach Deutschland registriert. Die Hauptstaatsangehörigkeiten werden in der folgenden Tabelle dargestellt

(Hinweis: Die Monatswerte enthalten keine Nachmeldungen und nachträglichen Berichtigungen. Diese sind nur in den nachfolgenden Zahlen des bisherigen Jahres enthalten. Eine Addition der Monatswerte ergibt also nicht den bisherigen Jahreswert):

Top-10-StaatsangehörigkeitenJanuar – August 2017
Asylsuchende insgesamt123.878
 1.Syrien31.383
 2.Irak13.385
 3.Afghanistan8.503
 4.Eritrea6.815
 5.Iran5.134
 6.Nigeria4.516
 7.ungeklärt4.514
 8.Türkei4.432
 9.Somalia4.170
10.Russische Föderation3.211

b) Asylentscheidungen und förmliche Asylanträge im Zeitraum Januar bis August 2017

In der Zeit von Januar bis August 2017 haben insgesamt 149.880 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (577.065 Personen) bedeutet dies einen Rückgang um -74,0%.

Die Hauptstaatsangehörigkeiten in der Zeit von Januar bis August 2017 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum waren:

 Januar – August 2016Januar – August 2017
 1.Syrien225.71333.574
 2.Irak78.98914.875
 3.Afghanistan100.57213.281
 4.Eritrea11.4437.676
 5.Iran19.6606.297
 6.Nigeria8.5455.260
 7.Somalia6.2425.173
 8.Albanien3.0744.709
 9.Türkei11.7784.606
10.Russische Föderation8.8554.409

In den Monaten Januar bis August 2017 hat das Bundesamt über die Anträge von 480.737 Personen entschieden, 87.904 mehr (+ 22,4%) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

100.341 Personen (20,8%) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 3.028 Personen (0,6%), die als Asylberechtigte nach Art. 16a GG anerkannt wurden, sowie 97.313 Personen (20,2%), die Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylG i.V.m. § 60 Abs. 1 AufenthG erhielten.

81.644 Personen (17,0%) erhielten nach § 4 AsylG subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 30.197 Personen (6,3%) Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 186.082 Personen (38,7%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 82.473 Personen (17,2%).

BMI, Pressemitteilung v. 07.09.2017