Wie bereits angekündigt, verhandelt der Erste Senat des BVerfG am 16.01.2018 um 10.00 Uhr über drei Richtervorlagen des BFH sowie über zwei Verfassungsbeschwerden zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung (siehe Pressemitteilung Nr. 97/2017 vom 15.11.2017).
Die mündliche Verhandlung am 16.01.2018 wird voraussichtlich wie folgt gegliedert sein:
AnzeigeA. Allgemeines
I. Formalien und Sachbericht
II. Eingangsstatements
B. Gesetzgebungskompetenz für das geltende Bewertungsgesetz
C. Art. 3 Abs. 1 GG
I. Wertverzerrungen durch Hauptfeststellungszeitpunkt 1964
II. Vollzugsdefizit
III. Rechtfertigung
D. Rechtsfolgen bei unterstelltem Verfassungsverstoß
I. Konzepte und Erstellungsaufwand einer Neuregelung der Bewertung
II. Tenorierungsfragen
Pressemitteilung des BVerfG Nr. 113 v. 21.12.2017 – 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12
Redaktionelle Hinweise
- Die o.g. Pressemitteilung v. 15.11.2017 enthält genauere Informationen zu den Normenkontrollanträgen des BFH sowie den Verfassungsbeschwerden.
- Die Grundsteuer stellt nach der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer die drittgrößte Einnahmequelle der Kommunen dar.
- Der Bundesrat hatte auf seiner 950. Sitzung am 04.11.2016 beschlossen, Gesetzesvorhaben zur Gundsteuerreform beim Deutschen Bundestag einzubringen. Diese haben sich durch Ablauf der Wahlperiode erledigt.
- Meldungen im Kontext „Grundsteuerreform“: vgl. hier.