Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften – Beschlussempfehlung mit Bericht

Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/20553 v. 01.02.2018). Er hat Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen empfohlen. Den Änderungen liegt insbesondere folgender Antrag zu Grunde:

  • LT-Drs. 17/ 19824 v. 17.01.2018: Beschränkung des Vorkaufsrechts (Änderung von Art. 57a Abs. 3 BayWG); Aufhebung der Möglichkeit zur Herabsetzung des Kaufpreises auf den Verkehrswert eines Grundstücks (Änderung von Art. 39 BayNatSchG).

Weitere Informationen

  • Stichworte zum Gesetzentwurf: Änderungen des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG), des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) und der Delegationsverordnung; Anpassung des BayWG an das im Zuge des Hochwasserschutzgesetzes II vom 30.06.2017 (BGBl. I S. 2193) geänderte WHG; Grünlandumbruch (Abweichung vom Bundesrecht: kein Verbot, sondern nur Genehmigungsvorbehalt); Satzungsermächtigung („höchst vorsorglich“) für die Gemeinden: Nach 42 Abs. 4 Satz 1 BayWG setzen die Gemeinden ihre Beitrags- bzw. Vorschussansprüche für einen von ihnen durchgeführten Pflichtausbau bzw. für den ihnen erwachsenden Aufwand selbst fest; in einer Satzung können sie nunmehr „das Nähere, insbesondere den Beitragsmaßstab und die Grundsätze der Beitragserhebung, regeln“. Hintergrund ist ein obiter dictum des BayVGH, in dem dieser Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Art. 42 Abs. 2 BayWG geäußert hat.
  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)