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Auslaufende Konzessionsverträge

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Das Thema der auslaufenden Konzessionsverträge bleibt nach Meinung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) ein Dauerbrenner.

In seinem Newsletter vom 13.9.2021 heißt es: „Es ist rechtlich komplex und es stellen sich für die betroffenen Gemeinden grundlegende Fragen. Allen voran jene, wie das Verfahren rechtssicher ausgestaltet werden kann. Hierzu will die gemeinsame Dokumentation ,Auslaufende Konzessionsverträge‘ in der mittlerweile vierten Auflage in der bewährten Weise Hinweise geben, die in Zusammenarbeit von DStGB, BBH und BET erarbeitet worden ist. Bundesweit gibt es Schätzungen zufolge etwa 20.000 Wegenutzungsverträge im Strom- und Gasbereich. Die gut 3,2 Milliarden Euro, welche die Gemeinden im Jahr 2019 an Konzessionsabgaben aus diesen Verträgen eingenommen haben, werden in den Kommunen dringend benötigt.

Gerade in herausfordernden Zeiten wie der Corona-Pandemie, in der wichtige Steuereinnahmen der Gemeinden wegbrechen, sind verlässliche Einnahmen wie die Konzessionsabgabe für kommunale Investitionen in Klimaschutz und Infrastrukturen unabdingbar. Mit Fortschreiben der Energie- und Klimawende vor Ort wird immer deutlicher, dass einer spartenübergreifenden Gestaltung der örtlichen Energienetze für deren erfolgreiche Umsetzung eine zunehmende Bedeutung zukommt. Dies mitzugestalten, gehört in den Kernbereich der kommunalen Verantwortung für die Daseinsvorsorge. Auch hierzu will die vorliegende Dokumentation Hilfestellungen geben, damit diese grundlegenden Fragen Teil des Entscheidungs- und Abwägungsprozesses vor Ort sein können. Zuletzt hat der Gesetzgeber im Jahr 2017 größere Änderungen des Rechtsrahmens für Konzessionsvergabeverfahren vorgenommen. Auch wenn sich nicht alle der damals geäußerten Befürchtungen bewahrheitet haben, so ist das Vergabeverfahren über die Jahre immer komplizierter geworden und nach wie vor mit vielen Rechtsunsicherheiten für die Beteiligten verbunden. Es wird also in Zukunft auch darum gehen, Vereinfachungen und Optimierungen des Rechtsrahmens zu erreichen und dabei gerade für kleinere Kommunen Aufwand und Ertrag bei den Konzessionsvergaben wieder mehr ins Gleichgewicht zu bringen.“

Der Beitrag ist enommen aus GkBay 3/2022, Rn. 30.