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Leistungsbeschreibung für den Straßen- und Brückenbau in Bayern

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Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat mit unten vermerktem Scheiben vom 17.05.2022 an die Staatlichen Bauämter mit Straßenbauaufgaben und die kommunalen Spitzenverbände Folgendes ausgeführt:

„Mit Schreiben vom 6.9.2018 (Az. 49-40014-2-1) wurde die Umstellung auf den Standardleistungskatalog des Bundes (STLK) angekündigt. Der darin genannte Zeitpunkt musste jedoch verschoben werden, da zuerst aufgrund regionaler Besonderheiten in Baustoffen, Bauverfahren, Verwaltungsvorschriften und dergleichen für diese Umstellung Unstimmigkeiten und Defizite im STLK gesammelt und entsprechende Zusatzpositionen entwickelt werden mussten. Diese sind nun im Regionalleistungskatalog Bayern (RLK StB-By 21) zusammengefasst. In der neuen Systematik können künftig also Leistungsverzeichnisse mit dem STLK in Verbindung mit dem RLK StB-By 21 erstellt werden.

Da mittlerweile für den überwiegenden Teil der Leistungen im Straßen- und Brückenbau die RLK-Leistungsbereiche verfügbar sind, sollen ab jetzt neue Ausschreibungen nach dieser neuen Systematik angelegt werden. Die Texte des RLK StB-By 21 sind sowohl als AVA-Dateien (*.LB-Format) als auch als ausdruckbare Dateien (*.pdf-Format) im Internet unter https://www.stmb.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/leistungsbeschreibung/index.php verfügbar, aber auch als Gesamtpaket unter der Rubrik Downloads hinterlegt und dort abrufbar.

Sowohl die STLK-Datensätze als auch die RLK-Datensätze sind bereits in aktueller Version in die Ausschreibungssoftware PALLAS eingespielt und stehen für Ausschreibungen zur Verfügung. Da für den STLK das jeweilige Nutzungsrecht beim FGSV-Verlag erworben werden muss, können die STLK-Datensätze nicht mehr wie bisher beim LB StB-By 07 den externen Planern, Kommunen oder Auftragnehmern zur Verfügung gestellt werden.

Hinweise

1) Datenformat

Das Datenformat des RLK ist dem des STLK angepasst und unterscheidet sich in Form und Funktion vom bisherigen Format. Bei Bedarf können Schulungen angeboten werden.

2) Struktur und Aufbau

Struktur und Aufbau des RLK sind vollständig an den STLK angepasst. Die Nummerierung der einzelnen Leistungsbereiche beim STLK weicht in vielen Bereichen von der bekannten Nummerierung des LB StB-By 07 ab. Zudem sind im STLK bisherige Leistungsbereiche des LB StB-By 07 nunmehr auf mehrere Leistungsbereiche verteilt. Andererseits gibt es auch Leistungsbereiche im STLK, die sich aus mehreren Leistungsbereichen des bisherigen LB StB-By 07 zusammensetzen.

3) Übersetzungskatalog

Um Ausschreibenden die Umstellung von bisher gewohnter Struktur und dem gewohnten Aufbau zu erleichtern, wird ein so genannter Übersetzungskatalog mit sämtlichen Leistungspositionen des LB StB-By 07 zur Verfügung gestellt. Darin ist jeweils ein Verweis auf die Leistungsposition im STLK bzw. im RLK oder in manchen Fällen auch ein Hinweis auf den Entfall einer früheren Leistungsposition zusammengestellt. Der Übersetzungskatalog ist im Internet unter https://www.stmb.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/leistungsbeschreibung/index.php verfügbar.

4) Vorbemerkungen

Das Datenformat des STLK und des RLK sieht keine gesonderten Vorbemerkungen für komplette Leistungsbereiche vor. Alle notwendigen Informationen für eine hinreichende und erschöpfende Leistungsbeschreibung müssen daher primär in den einzelnen Leistungspositionen enthalten sein. Erforderlichenfalls ist an geeigneter Stelle eine Ergänzung als Freitext vorzunehmen. Zu beachten ist dabei immer, dass es zu keinen Widersprüchen mit allgemeinen Regelwerken kommen darf, die vertragsrechtliche Komplikationen auslösen können. Die bisherigen Vorbemerkungen werden daher im Internet lediglich informativ zur Verfügung gestellt. Sie sind unter https://www.stmb.bayern.de/vum/strasse/bau-underhalt/regelwerke/leistungsbeschreibung/index.php abrufbar.

5) LB StB-Bv 07

Die Datensätze des LB StB-By 07 stehen bis auf Weiteres wie bisher im Internet zur Verfügung, um laufende Verträge noch auf dieser Basis abwickeln zu können. Sofern bei neuen Ausschreibungen ein Abgleich mit den bekannten und bewährten Datensätzen aus dem LB StB-By 07 erfolgen soll, wird darauf hingewiesen, dass diese Datensätze veraltet sind und teilweise nicht mehr den aktuellen Regelwerken entsprechen. Die Fortschreibung wurde bereits 2018 eingestellt.

Ich führe hiermit den STLK und den RLK StB-By 21 ein und bitte, diese bei der Aufstellung von neuen Bauvertragsunterlagen im Straßen- und Brückenbau ab sofort anzuwenden.“

Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 17.5.2022 – StMB-49-40014-2-1-6

Entnommen aus der Gemeindekasse Bayern, Heft 16/2022, Rn. 148.