Aktuelles

Die Gemeindefinanzen in Bayern im Jahr 2021

© bluedesign – stock.adobe.com

Vorbemerkung: Der nachfolgende Beitrag (einschließlich der Randnummern 222 bis 225) bezieht auch die Verwaltungsgemeinschaften mit ein.

  1. Bayerische Wirtschaft im Jahr 2021 auf Wachstumskurs

Nach den Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung für 2021 nahm die Wirtschaftsleistung in der Bundesrepublik im Jahr 2021 wieder zu. Deutschlandweit ergab sich im Kalenderjahr 2021 ein preisbereinigter Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 2,9 % gegenüber dem Vorjahr, nach einem deutlichen Rückgang von 4,6 % im Jahr 2020. Die Wirtschaftsleistung Bayerns ist 2021 preisbereinigt um 3,0 % gewachsen und damit etwas stärker als im Bundesdurchschnitt. Die Arbeitslosenquote aller zivilen Erwerbspersonen betrug in Bayern im Jahr 2021 durchschnittlich 3,5 % (Deutschland: 5,7 %). Die Verbraucherpreise sind in Bayern 2021 um 3,3 % angestiegen; im Bundesdurchschnitt waren es 3,1 %.

  1. Nach Finanzierungsdefizit nun wieder positiver Finanzierungssaldo

Für die Gesamtheit der bayerischen Gemeinden und Gemeindeverbände (Gv) konnte in den Jahren 2011 bis 2019 ein positiver Finanzierungssaldo festgestellt werden. Dieser betrug im Kalenderjahr 2018 1 302 Mio. € und im Kalenderjahr 2019 noch 130 Mio. €. Für das Jahr 2020 ergab sich erstmals seit dem Jahr 2010 wieder ein Finanzierungsdefizit, dessen Höhe bei 396 Mio. € lag. 2021 lagen die bereinigten Gesamtausgaben der bayerischen Gemeinden/Gv bei 48 889 Mio. € und damit um 2,8 % über dem Vorjahreswert. Die bereinigten Gesamteinnahmen der Gemeinden/Gv stiegen im Jahr 2021 um 4,2 % auf 49 138 Mio. €. Für das Jahr 2021 ergab sich dadurch ein positiver Finanzierungssaldo in Höhe von 249 Mio. €. Die Schuldentilgung der Kommunen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 3,8 % auf 1 528 Mio. €. Die Kreditaufnahmen lagen mit 1 678 Mio. € deutlich unter dem Vorjahreswert von 2 371 Mio. €.

  1. Anstieg bei den kommunalen Steuereinnahmen

Die Steuereinnahmen der Gemeinden/Gv stiegen im Jahr 2021 um 3 663 Mio. € auf 23 086 Mio. €. Nach Steuermindereinnahmen von 5,4 % im Vorjahr wuchsen die Steuereinnahmen (Steuern – netto –) im Jahr 2021 um 18,9 %. Von den 23 086 Mio. € Steuergeldern entfielen 59,2 % auf die kreisangehörigen Gemeinden, deren Steuereinnahmen gegenüber 2020 um 12,8 % zunahmen. Die kreisfreien Gemeinden verzeichneten ein Plus von 28,7 %.

  1. Deutliches Plus bei der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer und der Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer tragen wesentlich zum kommunalen Steueraufkommen bei. Das Gewerbesteueraufkommen summierte sich im Jahr 2021 auf 11 688 Mio. €. Es lag damit 39,3 % über dem Vorjahreswert, wobei der Anstieg bei den kreisangehörigen Gemeinden mit 25,0 % geringer ausfiel als bei den kreisfreien Gemeinden mit 59,7 %. Mehr als die Hälfte des Gewerbesteueraufkommens (53,6 %) floss in die Kassen der kreisangehörigen Gemeinden. Die Gewerbesteuereinnahmen betrugen netto, d.h. nach dem Abzug der Gewerbesteuerumlage, gut 10 653 Mio. € und somit 39,7 % mehr als im Vorjahr. Dabei wuchsen die Gewerbesteuereinnahmen der kreisfreien Gemeinden um 61,0 % auf 5 051 Mio. € an, während die kreisangehörigen Gemeinden ein Plus von 24,4 % auf knapp 5 602 Mio. € verbuchen konnten. Die Gemeinden partizipieren am Aufkommen der Lohn- und veranlagten Einkommensteuer mit einem Anteil von 15 % sowie zu 12 % am Aufkommen der Abgeltungsteuer. Der Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer lag im Jahr 2021 bei 8 859 Mio. € und damit 6,9 % über dem Vorjahresergebnis. Damit blieb der Einkommensteueranteil im Jahr 2021 hinter den Einnahmen aus der Gewerbesteuer zurück. Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ergab sich gegenüber dem Vorjahr ein leichtes Plus von 0,2 % auf 1 535 Mio. €. Die Einnahmen aus den Grundsteuern A und B nahmen im Vorjahresvergleich um 2,1 % auf rund 1 954 Mio. € zu.

(5. Tabellarische Übersicht: Steuereinahmen 2021 – Veränderung gegenüber 2020)

  1. Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb bleiben nahezu konstant

Die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb, die hauptsächlich aus Benutzungsgebühren, Mieten und Pachten, Ersatz von sozialen Leistungen und Konzessionseinnahmen bestehen, lagen mit einem Volumen von 6 093 Mio. € im Jahr 2021 um 0,5 % über dem Ergebnis des Vorjahres. Die in den Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb enthaltenen Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie zweckgebundenen Abgaben in Höhe von gut 3 108 Mio. € lagen um 4,4 % über dem Vorjahresergebnis.

  1. Niedrigere Zuweisungen, höhere Kreis- und Bezirksumlagen

Die Einnahmen aus allgemeinen und laufenden Zuweisungen einschließlich Zinseinnahmen in Höhe von 26 101 Mio. € lagen 6,1 % unter dem Vorjahresergebnis. Bei etwa einem Viertel dieser Einnahmen handelt es sich um Mittel, die der Freistaat Bayern zur Verfügung stellt, wie z.B. Schlüsselzuweisungen, Sozialhilfeausgleich nach Art. 15 FAG an die Bezirke und Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises nach Art. 7 FAG. Hier sind aber auch die an die Landkreise, Bezirke und Verwaltungsgemeinschaften zu entrichtenden Umlagen enthalten.

Die von den Bezirken vereinnahmte Umlage belief sich 2021 auf gut 4 170 Mio. € (2020: 4 049 Mio. €), die von den Landkreisen vereinnahmte Umlage auf 5 633 Mio. j (2020: 5 540 Mio. €). Die Umlagekraft der Landkreise und kreisfreien Gemeinden ist 2021 gegenüber dem Vorjahr um 2,1 % gestiegen, das Umlagesoll der Bezirke lag im Jahr 2021 um 4,5 % höher. Der Anstieg des Umlagesolls führte zu einem durchschnittlichen Anstieg des Bezirksumlagesatzes um 0,48 Prozentpunkte auf 21,35 v.H. im Jahr 2021. Bei der Kreisumlage im Jahr 2021 lagen sowohl das Umlagesoll der Landkreise als auch die Umlagekraft der zahlungspflichtigen kreisangehörigen Gemeinden bei einer Senkung um 0,03 Prozentpunkte auf 45,21 v.H. nahezu unverändert.

Der höchste Umlagesatz wurde 2021 erneut im Landkreis Weilheim-Schongau mit 54,0 v.H. erhoben, der niedrigste mit 35,0 v.H. im Landkreis Bayreuth. Die Landkreise Oberbayerns (48,05 v.H.) und Schwabens (46,15 v.H.) setzten dabei im Mittel die höchsten Umlagesätze fest, gefolgt von den Landkreisen in Niederbayern (44,84 v.H.) und in Mittelfranken (44,66 v.H.). Deutlich geringer wurden die kreisangehörigen Gemeinden von den Landkreisen in Unterfranken (41,20 v.H.), in der Oberpfalz (41,00 v.H.) und in Oberfranken (40,49 v.H.) belastet. Bezogen auf das Gebiet der Regierungsbezirke erhöhte sich der durchschnittliche Kreisumlagesatz in der Oberpfalz (+0,36 v.H.), in Unterfranken (+0,25 v.H.), in Oberfranken (+0,17 v.H.) sowie in Niederbayern (+0,10 v.H.). In Mittelfranken (–0,41 v.H.), in Oberbayern (–0,10 v.H.) sowie in Schwaben (–0,07 v.H.) ging der durchschnittliche Kreisumlagesatz zurück.

  1. Personalausgaben weiter gestiegen

Die Personalausgaben sind mit 12 224 Mio. € und einem Anstieg von 3,4 % im Vergleich zum Vorjahr auf der Ausgabenseite einer der gewichtigsten Einzelposten. Die Personalausgabenbelastung der einzelnen Körperschaftsgruppen ist sehr unterschiedlich. Während sich im Schnitt 16,7 % der unbereinigten Gesamtausgaben (73,2 Mrd. €) der bayerischen Gemeinden/Gv auf das Personal bezogen, hatten die kreisfreien Gemeinden aufgrund ihrer zentralörtlichen Funktion 26,2 % ihres Ausgabenvolumens für Löhne und Gehälter aufzuwenden. Auch 2021 wurden etwa 53 % der gesamten gemeindlichen Personalausgaben (ohne die Landkreise und Bezirke) von den 25 kreisfreien Gemeinden Bayerns getragen.

  1. Höhere Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

Mit einem Volumen von 19 416 Mio. € waren die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke auch 2021 der größte Ausgabenblock bei den Gemeinden/Gv. Sie lagen um 3,4 % über dem Vorjahresergebnis und machten im Schnitt gut ein Viertel des unbereinigten Gesamthaushalts aus. Die Zinsausgaben gingen gegenüber dem Vorjahr um 11,4 % auf 185 Mio. € zurück.

  1. Erhöhte Gewerbesteuerumlage seit 2020 entfallen

Bereits ab 2006 hatte der Freistaat Bayern in drei Jahres-Schritten die von den Kommunen bis 2019 aufzubringende Netto-Solidarumlage übernommen. Diese war somit seit 2008 entfallen. Seitdem waren von den Gemeinden im Rahmen der Mitfinanzierung der deutschen Einheit jedoch noch die Auswirkung des Länderfinanzausgleichs im allgemeinen Steuerverbund sowie die erhöhte Gewerbesteuerumlage zu tragen. Da die Tilgung des Fonds „Deutsche Einheit“ im Jahr 2018 abgeschlossen wurde, entfiel der dafür vorgesehene Anteil am Vervielfältiger der Gewerbesteuerumlage mit Beginn 2019 erstmals komplett. Ab dem Jahr 2020 fiel zudem die erhöhte Gewerbesteuerumlage zur Mitfinanzierung der Integration der neuen Länder in den Finanzausgleich in Höhe von 29,0 Prozentpunkten weg. Es verbleibt damit ein Vervielfältiger der Gewerbesteuerumlage von 35,0 Prozentpunkten.

  1. Steigende Ausgaben für sonstige soziale Leistungen

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende – SGB II (Hartz IV) wirkte sich 2005 deutlich kostenmindernd auf die Sozialleistungen aus. Die Leistungen der Sozialhilfe gingen 2005 zunächst um 12,1 % auf 2 836 Mio. j und im Folgejahr noch um 0,3 % auf 2 828 Mio. € zurück. Seit 2007 stiegen diese Ausgaben jedoch stetig. So erhöhten sich die Leistungen der Sozialhilfe im Zeitraum von 2007 bis 2019 von 2 983 Mio. € auf 5 659 Mio. €, was einem durchschnittlichen jährlichen Anstieg um 5,5 % entspricht.

Durch das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ab dem Jahr 2020 aus der Sozialhilfe herausgelöst. Sie ist nun eine Teilhabeleistung nach dem SGB IX und zählt damit zu den sonstigen sozialen Leistungen. Diese Neuregelung führt dazu, dass die Ausgaben für Sozialhilfe 2020 nicht mehr ohne Weiteres mit denen der Vorjahre vergleichbar sind. Sie sanken im Jahr 2020 um mehr als die Hälfte auf 2 799 Mio. € und beliefen sich im Jahr 2021 auf 2 733 Mio. € (–2,4 %). Hingegen stiegen die Ausgaben für sonstige soziale Leistungen im Jahr 2020 um 2 963 Mio. € auf 4 828 Mio. € und im Jahr 2021 um weitere rund 400 Mio. € auf 5 229 Mio. € (+8,3 %). Mit 3 404 Mio. € entfiel ein Großteil (65,1 %) davon auf die Bezirke.

  1. Bauausgaben nahezu unverändert

Nachdem sie die Jahre zuvor gefallen waren, stiegen die Ausgaben der Kommunen für Baumaßnahmen in den Jahren von 2006 bis 2011 kontinuierlich an und erreichten 2011 eine Höhe von 4 575 Mio. €. Vor allem wohl auch wegen des Auslaufens des Konjunkturpakets II aus dem Jahr 2010 gingen die Ausgaben für Baumaßnahmen 2012 um 8,3 % auf 4 193 Mio. € zurück. 2013 und 2014 hingegen nahm die Investitionssumme wieder zu, und zwar um 8,8 % auf 4 561 Mio. €. bzw. um 5,5 % auf 4 813 Mio. €. 2015 wurden nur 4 673 Mio. € für Baumaßnahmen ausgegeben, 2,9 % weniger als im Jahr davor.

Ab 2016 hingegen nahmen die Ausgaben für Baumaßnahmen von Jahr zu Jahr merklich zu. So konnte in den Jahren 2016 bis 2020 ein jährlicher Anstieg um durchschnittlich 9,1 % von 4 930 Mio. € auf 7 607 Mio. j festgestellt werden. Mit einem Plus von 0,2 % blieb die Investitionssumme in Höhe von 7 626 Mio. € im Jahr 2021 nahezu konstant. Bei den kreisfreien Gemeinden gingen die Bauinvestitionen dabei um 2,1 % auf 1 657 Mio. € zurück, bei den kreisangehörigen Gemeinden stiegen sie hingegen um 2,3 % auf 5 112 Mio. €. Bei den Landkreisen nahmen die Bauinvestitionen um 7,4 % auf 799 Mio. € ab; bei den Bezirken sanken sie um 5,9 % auf 33 Mio. €.

 

Entnommen aus der Gemeindekasse Bayern 23/2022, Rn. 221.